§ 23 BB-SozPG Schlussbestimmungen

Bundesbediensteten-Sozialplangesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2001 bis 31.12.9999
Verweisungen auf andere Bundesgesetze

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese - sofern nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird - in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 28.12.2001

In Kraft vom 01.01.2001 bis 28.12.2001
Verweisungen auf andere Bundesgesetze

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese - sofern nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird - in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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