§ 312 BSO Zeigen des blauen Blinklichtes

Bodensee-Schiffahrts-Ordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1989 bis 31.12.9999

Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes können ein blaues Blinklicht zeigen, wenn sie sich in dringendem Einsatz befinden. Mit Ermächtigung der Behörde können auch Fahrzeuge der Feuerwehr, der Ölwehr und des öffentlichen Rettungsdienstes in dringendem Einsatz ein blaues Blinklicht zeigen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1989 bis 31.12.9999

Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes können ein blaues Blinklicht zeigen, wenn sie sich in dringendem Einsatz befinden. Mit Ermächtigung der Behörde können auch Fahrzeuge der Feuerwehr, der Ölwehr und des öffentlichen Rettungsdienstes in dringendem Einsatz ein blaues Blinklicht zeigen.

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