§ 905 BSO Höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste

Bodensee-Schiffahrts-Ordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.1976 bis 31.12.9999

Auf Fahrgastschiffen ist an gut sichtbarer Stelle die höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste anzugeben.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.1976 bis 31.12.9999

Auf Fahrgastschiffen ist an gut sichtbarer Stelle die höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste anzugeben.

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