§ 1008 BSO Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten

Bodensee-Schiffahrts-Ordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2022 bis 31.12.9999

Das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten und, die Verwendung von Wellenbrettern und das Treibenlassen mit nicht lenkbaren Schwimmkörpern ist verboten.

Stand vor dem 31.03.2022

In Kraft vom 01.04.1976 bis 31.03.2022

Das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten und, die Verwendung von Wellenbrettern und das Treibenlassen mit nicht lenkbaren Schwimmkörpern ist verboten.

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