Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
A.1. Verbot der Durchfahrt oder gesperrte Wasserflächen





























B.1. Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen


B.2. Gebot, unter bestimmten Umständen anzuhalten


B.3. Gebot, die in km/h angegebene Geschwindigkeit nicht zu überschreiten


B.4. Gebot, ein Schallzeichen zu geben


B.5. Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen


C.1. Beschränkte Durchfahrtshöhe


C.2. Beschränkte Durchfahrtsbreite


C.3. Das Fahrwasser ist eingeengt; die Zahl auf dem Zeichen gibt den Abstand in Metern an, in dem sich Fahrzeuge vom Ufer entfernt halten sollen


D.1. Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken




oder


D.2. Empfehlung, sich auf der mit „grün“ bezeichneten Fahrwasserseite zu halten




E.1. Erlaubnis zum Stilliegen


E.2. Erlaubnis zum Ankern


E.3. Ende eines Verbots oder Gebots


E.4. Erlaubnis zum Wasserskifahren


E.5. Erlaubnis zum Segelsurfbrettfahren


E.6. Kennzeichnung der 2 m-Wasserlinie
Bei 2,5 m am Konstanzer Pegel ist seewärts der markierten Stelle eine Mindestwassertiefe von 2 m.
Die Zahl auf der Tafel entspricht der in den verschiedenen Bodensee-Schifffahrtskarten eingetragenen Ordnungsnummer.


E.7. Kennzeichen der Untiefen und Schiffahrtshindernisse


E.8. Schiffahrtshindernisse und Absperrungen können auch mit einem weißen Blitz- oder Blinklicht versehen werden.
F. Zusätzliche Tafeln, Schilder und AufschriftenDie Hauptzeichen können durch zusätzliche Tafeln, Schilder oder Aufschriften insbesondere wie folgt ergänzt werden:


Erlaubnis zum Stilliegen


Anhalten zwecks Zollabfertigung




H.1. Starkwindwarnung
Aufleuchten von orangefarbigen Blinklichtern mit zirka 40 orangefarbigen Blitzen pro Minute an den Sturmwarnleuchten. Starkwindwarnungen weisen auf starke Windböen zwischen 25 und 33 Knoten hin (ab Beaufort 6).H.2. Sturmwarnung
Aufleuchten von orangefarbigen Blinklichtern mit zirka 90 orangefarbigen Blitzen pro Minute an den Sturmwarnleuchten. Sturmwarnungen kündigen das Auftreten von Windböen______________
*) Zwei Lichtzeichen
A.1. Verbot der Durchfahrt oder gesperrte Wasserflächen





























B.1. Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen


B.2. Gebot, unter bestimmten Umständen anzuhalten


B.3. Gebot, die in km/h angegebene Geschwindigkeit nicht zu überschreiten


B.4. Gebot, ein Schallzeichen zu geben


B.5. Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen


C.1. Beschränkte Durchfahrtshöhe


C.2. Beschränkte Durchfahrtsbreite


C.3. Das Fahrwasser ist eingeengt; die Zahl auf dem Zeichen gibt den Abstand in Metern an, in dem sich Fahrzeuge vom Ufer entfernt halten sollen


D.1. Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken




oder


D.2. Empfehlung, sich auf der mit „grün“ bezeichneten Fahrwasserseite zu halten




E.1. Erlaubnis zum Stilliegen


E.2. Erlaubnis zum Ankern


E.3. Ende eines Verbots oder Gebots


E.4. Erlaubnis zum Wasserskifahren


E.5. Erlaubnis zum Segelsurfbrettfahren


E.6. Kennzeichnung der 2 m-Wasserlinie
Bei 2,5 m am Konstanzer Pegel ist seewärts der markierten Stelle eine Mindestwassertiefe von 2 m.
Die Zahl auf der Tafel entspricht der in den verschiedenen Bodensee-Schifffahrtskarten eingetragenen Ordnungsnummer.


E.7. Kennzeichen der Untiefen und Schiffahrtshindernisse


E.8. Schiffahrtshindernisse und Absperrungen können auch mit einem weißen Blitz- oder Blinklicht versehen werden.
F. Zusätzliche Tafeln, Schilder und AufschriftenDie Hauptzeichen können durch zusätzliche Tafeln, Schilder oder Aufschriften insbesondere wie folgt ergänzt werden:


Erlaubnis zum Stilliegen


Anhalten zwecks Zollabfertigung




H.1. Starkwindwarnung
Aufleuchten von orangefarbigen Blinklichtern mit zirka 40 orangefarbigen Blitzen pro Minute an den Sturmwarnleuchten. Starkwindwarnungen weisen auf starke Windböen zwischen 25 und 33 Knoten hin (ab Beaufort 6).H.2. Sturmwarnung
Aufleuchten von orangefarbigen Blinklichtern mit zirka 90 orangefarbigen Blitzen pro Minute an den Sturmwarnleuchten. Sturmwarnungen kündigen das Auftreten von Windböen______________
*) Zwei Lichtzeichen