§ 20 ChemVerbotsV 2003 (weggefallen)

Chemikalien-Verbotsverordnung 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.07.2018 bis 31.12.9999
Das Inverkehrsetzen und die Verwendung von zinnorganischen Verbindungen als Stoffe sowie als Bestandteile von Stoffen und Zubereitungen, die zur Aufbereitung von Brauchwasser im industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich, unabhängig von seiner Verwendung, bestimmt sind, sind verboten§ 20 ChemVerbotsV 2003 seit 13.07.2018 weggefallen.

Stand vor dem 13.07.2018

In Kraft vom 01.08.2003 bis 13.07.2018
Das Inverkehrsetzen und die Verwendung von zinnorganischen Verbindungen als Stoffe sowie als Bestandteile von Stoffen und Zubereitungen, die zur Aufbereitung von Brauchwasser im industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich, unabhängig von seiner Verwendung, bestimmt sind, sind verboten§ 20 ChemVerbotsV 2003 seit 13.07.2018 weggefallen.

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