Anl. 4 ChemVerbotsV 2003 (weggefallen)

Chemikalien-Verbotsverordnung 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.07.2018 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsÖNORM EN 1810 (Stecker, die durch Teile des Körpers gestochen werden – Referenzprüfverfahren zur Bestimmung des Nickelgehalts durch Atomabsorptionsspektrometrie“ – ausgegeben am 1. August 1998).
  2. 2.Ziffer 2ÖNORM EN 1811 („Referenzprüfverfahren zur Bestimmung der Nickellässigkeit von Produkten, die in direkten und länger andauernden Kontakt mit der Haut kommen“ – ausgegeben am 1. Februar 1999).
  3. 3.Ziffer 3ÖNORM EN 12472 („Simulierte Abrieb- und Korrosionsprüfung zum Nachweis der Nickelabgabe von mit Auflagen versehenen Gegenständen“ – ausgegeben am 1. März 2006).(Anhang D siehe Anlagen)

(AnmAnl.: Die ÖNORMEN werden als PDF dargestellt 4 ChemVerbotsV 2003 seit 13.07.2018 weggefallen.)Anmerkung, Die ÖNORMEN werden als PDF dargestellt.)

Stand vor dem 13.07.2018

In Kraft vom 26.05.2007 bis 13.07.2018
  1. 1.Ziffer einsÖNORM EN 1810 (Stecker, die durch Teile des Körpers gestochen werden – Referenzprüfverfahren zur Bestimmung des Nickelgehalts durch Atomabsorptionsspektrometrie“ – ausgegeben am 1. August 1998).
  2. 2.Ziffer 2ÖNORM EN 1811 („Referenzprüfverfahren zur Bestimmung der Nickellässigkeit von Produkten, die in direkten und länger andauernden Kontakt mit der Haut kommen“ – ausgegeben am 1. Februar 1999).
  3. 3.Ziffer 3ÖNORM EN 12472 („Simulierte Abrieb- und Korrosionsprüfung zum Nachweis der Nickelabgabe von mit Auflagen versehenen Gegenständen“ – ausgegeben am 1. März 2006).(Anhang D siehe Anlagen)

(AnmAnl.: Die ÖNORMEN werden als PDF dargestellt 4 ChemVerbotsV 2003 seit 13.07.2018 weggefallen.)Anmerkung, Die ÖNORMEN werden als PDF dargestellt.)

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