§ 14 BoSchätzG 1970

Bodenschätzungsgesetz 1970

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.12.2012 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die Ertragsmeßzahl ist das Produkt der Fläche des Grundstückes in Ar mit der Acker- oder Grünlandzahl (Wertzahlen). Hiebei sind Ausmaße bis 0,5 Ar ab- und über 0,5 Ar aufzurunden.
  2. (2)Absatz 2,Bestehen innerhalb eines Grundstückes mehrere Teilflächen mit verschiedenen Acker- oder Grünlandzahlen, so bildet die Summe der Produkte der Ausmaße der einzelnen Teilflächen in Ar mit der jeweiligen Wertzahl die Ertragsmeßzahl des Grundstückes.

    (Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 112/2012)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 2012,)

  3. (3)Absatz 3,Eine Teilfläche ist in die benachbarte einzubeziehen, wenn das Produkt aus ihrem Ausmaß in Ar und dem Unterschied der Wertzahlen kleiner als die Gesamtfläche des Grundstückes in Ar oder gleich dieser ist. Benachbart ist jene anschließende größere Teilfläche des gleichen Grundstückes, die den geringsten Unterschied der Wertzahlen aufweist.

Stand vor dem 14.12.2012

In Kraft vom 07.08.1970 bis 14.12.2012
  1. (1)Absatz eins,Die Ertragsmeßzahl ist das Produkt der Fläche des Grundstückes in Ar mit der Acker- oder Grünlandzahl (Wertzahlen). Hiebei sind Ausmaße bis 0,5 Ar ab- und über 0,5 Ar aufzurunden.
  2. (2)Absatz 2,Bestehen innerhalb eines Grundstückes mehrere Teilflächen mit verschiedenen Acker- oder Grünlandzahlen, so bildet die Summe der Produkte der Ausmaße der einzelnen Teilflächen in Ar mit der jeweiligen Wertzahl die Ertragsmeßzahl des Grundstückes.

    (Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 112/2012)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 2012,)

  3. (3)Absatz 3,Eine Teilfläche ist in die benachbarte einzubeziehen, wenn das Produkt aus ihrem Ausmaß in Ar und dem Unterschied der Wertzahlen kleiner als die Gesamtfläche des Grundstückes in Ar oder gleich dieser ist. Benachbart ist jene anschließende größere Teilfläche des gleichen Grundstückes, die den geringsten Unterschied der Wertzahlen aufweist.

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