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Artikel VII. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Finanzjahr 2004 die Zustimmung zu Überschreitungen zu gebenArtikel römisch sieben. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Finanzjahr 2004 die Zustimmung zu Überschreitungen zu geben
Artikel VII. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Finanzjahr 2004 die Zustimmung zu Überschreitungen zu gebenArtikel römisch sieben. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Finanzjahr 2004 die Zustimmung zu Überschreitungen zu geben