Art. 16 BFG 2004

Bundesfinanzgesetz 2004

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999

Artikel XVI. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2004.Artikel römisch sechzehn. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2004.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999

Artikel XVI. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2004.Artikel römisch sechzehn. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2004.

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