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Zuständige Zollbehörde zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) und von Bescheiden gemäß § 119 ZollR-DG ist das Zollamt WienÖsterreich. Zuständige Zollbehörde zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) und von Bescheiden gemäß Paragraph 119, ZollR-DG ist das Zollamt Wien.
Zuständige Zollbehörde zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) und von Bescheiden gemäß § 119 ZollR-DG ist das Zollamt WienÖsterreich. Zuständige Zollbehörde zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) und von Bescheiden gemäß Paragraph 119, ZollR-DG ist das Zollamt Wien.