§ 18 ZollR-DV 2004 (weggefallen)

Durchführung des Zollrechts

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.07.2016 bis 31.12.9999
Die Meldung nach § 15 Z 3 kann auch im Zeitpunkt der Abgabe der ergänzenden Anmeldung abgegeben werden§ 18 ZollR-DV 2004 seit 21.07.2016 weggefallen. In diesem Fall gilt der Antrag erst in diesem Zeitpunkt als gestellt. Die Meldung nach Paragraph 15, Ziffer 3, kann auch im Zeitpunkt der Abgabe der ergänzenden Anmeldung abgegeben werden. In diesem Fall gilt der Antrag erst in diesem Zeitpunkt als gestellt.

Stand vor dem 21.07.2016

In Kraft vom 20.07.2005 bis 21.07.2016
Die Meldung nach § 15 Z 3 kann auch im Zeitpunkt der Abgabe der ergänzenden Anmeldung abgegeben werden§ 18 ZollR-DV 2004 seit 21.07.2016 weggefallen. In diesem Fall gilt der Antrag erst in diesem Zeitpunkt als gestellt. Die Meldung nach Paragraph 15, Ziffer 3, kann auch im Zeitpunkt der Abgabe der ergänzenden Anmeldung abgegeben werden. In diesem Fall gilt der Antrag erst in diesem Zeitpunkt als gestellt.

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