§ 78 SaatG 1997 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften

Saatgutgesetz 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1997 bis 31.12.9999

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, ist dies in der jeweils geltenden Fassung zu verstehen.

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