§ 8 BBT AG – Gesetz Abgabenrechtliche Begünstigungen

Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999

Die BBT AG ist hinsichtlich aller mit dem Spaltungsvorgang und dem Verschmelzungsvorgang zur Errichtung der im § 3 Abs. 1 angeführten Europäischen Aktiengesellschaft in Zusammenhang stehenden Rechtsakten und Vermögensübertragungen von den Bundesverwaltungsabgaben und den Gerichts- und Justizverwaltungsabgaben befreit. Rechtsvorgänge gemäß § 2 Kapitalverkehrsteuergesetz bei der Galleria di Base del Brennero - Brenner Basistunnel BBT SE sind von der Gesellschaftsteuer befreit. Die BBT AG ist hinsichtlich aller mit dem Spaltungsvorgang und dem Verschmelzungsvorgang zur Errichtung der im Paragraph 3, Absatz eins, angeführten Europäischen Aktiengesellschaft in Zusammenhang stehenden Rechtsakten und Vermögensübertragungen von den Bundesverwaltungsabgaben und den Gerichts- und Justizverwaltungsabgaben befreit. Rechtsvorgänge gemäß Paragraph 2, Kapitalverkehrsteuergesetz bei der Galleria di Base del Brennero - Brenner Basistunnel BBT SE sind von der Gesellschaftsteuer befreit.

Stand vor dem 31.12.2004

In Kraft vom 28.07.2004 bis 31.12.2004

Die BBT AG ist hinsichtlich aller mit dem Spaltungsvorgang und dem Verschmelzungsvorgang zur Errichtung der im § 3 Abs. 1 angeführten Europäischen Aktiengesellschaft in Zusammenhang stehenden Rechtsakten und Vermögensübertragungen von den Bundesverwaltungsabgaben und den Gerichts- und Justizverwaltungsabgaben befreit. Rechtsvorgänge gemäß § 2 Kapitalverkehrsteuergesetz bei der Galleria di Base del Brennero - Brenner Basistunnel BBT SE sind von der Gesellschaftsteuer befreit. Die BBT AG ist hinsichtlich aller mit dem Spaltungsvorgang und dem Verschmelzungsvorgang zur Errichtung der im Paragraph 3, Absatz eins, angeführten Europäischen Aktiengesellschaft in Zusammenhang stehenden Rechtsakten und Vermögensübertragungen von den Bundesverwaltungsabgaben und den Gerichts- und Justizverwaltungsabgaben befreit. Rechtsvorgänge gemäß Paragraph 2, Kapitalverkehrsteuergesetz bei der Galleria di Base del Brennero - Brenner Basistunnel BBT SE sind von der Gesellschaftsteuer befreit.

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