Art. 16 BFG 2005

Bundesfinanzgesetz 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999

Artikel XVI. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2005.Artikel römisch sechzehn. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2005.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999

Artikel XVI. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2005.Artikel römisch sechzehn. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2005.

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