§ 2 AP-VO (weggefallen)

Anlage zum Prüfungsbericht

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2007 bis 31.12.9999
§ 2 AP-VO seit 31.10.2007 weggefallen. Das Ergebnis der Prüfung gemäß § 63 Abs. 6a BWG ist als Prüfungsbericht nach Maßgabe des Teiles I Punkt 9 der Anlage zu dieser Verordnung darzustellen. Paragraph 2, Das Ergebnis der Prüfung gemäß Paragraph 63, Absatz 6 a, BWG ist als Prüfungsbericht nach Maßgabe des Teiles römisch eins Punkt 9 der Anlage zu dieser Verordnung darzustellen.

Stand vor dem 31.10.2007

In Kraft vom 29.09.2005 bis 31.10.2007
§ 2 AP-VO seit 31.10.2007 weggefallen. Das Ergebnis der Prüfung gemäß § 63 Abs. 6a BWG ist als Prüfungsbericht nach Maßgabe des Teiles I Punkt 9 der Anlage zu dieser Verordnung darzustellen. Paragraph 2, Das Ergebnis der Prüfung gemäß Paragraph 63, Absatz 6 a, BWG ist als Prüfungsbericht nach Maßgabe des Teiles römisch eins Punkt 9 der Anlage zu dieser Verordnung darzustellen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten