§ 6 AP-VO Außer-Kraft-Treten

Anlage zum Prüfungsbericht

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.09.2005 bis 31.12.9999

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den bankaufsichtlichen Prüfungsbericht, BGBl. Nr. 119/1994, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 410/2004, tritt mit 30. September 2005 außer Kraft; sie ist aber auf Geschäftsjahre, die vor dem 30. September 2005 enden, weiterhin anzuwenden. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den bankaufsichtlichen Prüfungsbericht, Bundesgesetzblatt Nr. 119 aus 1994,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 410 aus 2004,, tritt mit 30. September 2005 außer Kraft; sie ist aber auf Geschäftsjahre, die vor dem 30. September 2005 enden, weiterhin anzuwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.09.2005 bis 31.12.9999

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den bankaufsichtlichen Prüfungsbericht, BGBl. Nr. 119/1994, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 410/2004, tritt mit 30. September 2005 außer Kraft; sie ist aber auf Geschäftsjahre, die vor dem 30. September 2005 enden, weiterhin anzuwenden. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den bankaufsichtlichen Prüfungsbericht, Bundesgesetzblatt Nr. 119 aus 1994,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 410 aus 2004,, tritt mit 30. September 2005 außer Kraft; sie ist aber auf Geschäftsjahre, die vor dem 30. September 2005 enden, weiterhin anzuwenden.

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