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Als Bankprüfer der (des) ………………………………………………………………………. (Firma des Kreditinstituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des Kreditinstituts/der Zweigstelle eines Kreditinstituts gemäß § 9 BWG/der Zweigstelle eines CRR-Finanzinstituts gemäß § 11 Abs. 1 BWG/gemäß § 13 Abs. 1 BWG vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss/deren Angaben gemäß § 44 Abs. 4 BWG zum xx. xx. xxxx die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.Als Bankprüfer der (des) ………………………………………………………………………. (Firma des Kreditinstituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des Kreditinstituts/der Zweigstelle eines Kreditinstituts gemäß Paragraph 9, BWG/der Zweigstelle eines CRR-Finanzinstituts gemäß Paragraph 11, Absatz eins, BWG/gemäß Paragraph 13, Absatz eins, BWG vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss/deren Angaben gemäß Paragraph 44, Absatz 4, BWG zum xx. xx. xxxx die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.
Unterschrift:
(Datum)
(Bankprüfer)
1. Bestehen nicht börsennotierte Veranlagungen in Form von Kreditforderungen, Nachrangforderungen, Genussrechten, bedingtem oder wandelbarem Kapital (z. B. Besserungskapital) oder Eigenkapital gegenüber Stiftungen oder Zweckgesellschaften in „off-shore Finanzplätzen“ oder mit solchen abgeschlossenen außerbilanzmäßigen Geschäften?
Name/Obligo/Sicherheiten |
2. Sind unterjährig wesentliche Verluste aus offenen Positionen aus Derivaten, für die keine Bewertungseinheiten gebildet wurden, eingetreten?
Angabe der Höhe des Verlustes |
3. Sind zum Zwecke der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Ordnungsnormen Garantien, Besserungskapital etc. durch den Eigentümer oder durch mit diesem verbundene Unternehmen sowie durch Stiftungen bzw. diesen vergleichbare Rechtsinstitute oder generell durch Dritte abgegeben, erhalten oder in Anspruch genommen worden?
Angabe von Name und Höhe |
Art des Einmaleffektes | Volumen in TEUR | GuV – wirksam gebucht in TEUR | generierte stille Lasten in TEUR |
Abfrage Einzelabschluss (UGB) |
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Wertpapiere des Anlagevermögens | |||
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
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Umwidmungen |
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Buchgewinne aus Verkauf von Wertpapieren im Anlagevermögen |
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Buchverluste aus Verkauf von Wertpapieren im Anlagevermögen |
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Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen | |||
Buchgewinne aus Verkauf |
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Buchverluste aus Verkauf |
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Sonderausschüttungen |
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Außerplanmäßige Abschreibungen |
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Zuschreibungen |
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Grundstücke und Bauten des Anlagevermögens | |||
Buchgewinne aus Verkauf |
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Buchverluste aus Verkauf |
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Außerplanmäßige Abschreibungen |
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Zuschreibungen |
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Sonstige Maßnahmen | |||
(Gesellschafter-)Zuschüsse, die über die GuV geführt werden |
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Veränderungen Fonds für allgemeine Bankrisiken |
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Veränderung der Unterbewertung gemäß § 57 Abs. 1 BWGVeränderung der Unterbewertung gemäß Paragraph 57, Absatz eins, BWG |
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Sonstige Einmaleffekte (gewinnerhöhend) |
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Sonstige Einmaleffekte (gewinnreduzierend) |
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Summe der Maßnahmen |
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Erläuterung der wesentlichen Einmaleffekte |
Bei Anwendung des Art. 24 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Bewertung gemäß IFRS):Bei Anwendung des Artikel 24, Absatz 2, der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013, (Bewertung gemäß IFRS):
1. Erläuterung der in der Anlage zum Prüfungsbericht angeführten wesentlichen Einmaleffekte des UGB-Jahresabschlusses hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Meldungen zu Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung gemäß den Meldebögen F 02.00 und F 03.00 des Anhangs III Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014, ABl. Nr. L 97 vom 19.03.2021 S. 1, inklusive betragsmäßiger Angabe und Angabe der entsprechenden Meldepositionen:1. Erläuterung der in der Anlage zum Prüfungsbericht angeführten wesentlichen Einmaleffekte des UGB-Jahresabschlusses hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Meldungen zu Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung gemäß den Meldebögen F 02.00 und F 03.00 des Anhangs römisch drei Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013, auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680 aus 2014,, Amtsblatt Nummer L 97 vom 19.03.2021 Seite 1, inklusive betragsmäßiger Angabe und Angabe der entsprechenden Meldepositionen:
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2. Erläuterung der in den Meldungen gemäß den Meldebögen F 02.00 und F 03.00 des Anhangs III Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 vorliegenden wesentlichen Einmaleffekte in Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung, die im UGB-Jahresabschluss zu keinen wesentlichen Einmaleffekten führen, inklusive betragsmäßiger Angabe und Angabe der entsprechenden Meldepositionen:2. Erläuterung der in den Meldungen gemäß den Meldebögen F 02.00 und F 03.00 des Anhangs römisch drei Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 vorliegenden wesentlichen Einmaleffekte in Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung, die im UGB-Jahresabschluss zu keinen wesentlichen Einmaleffekten führen, inklusive betragsmäßiger Angabe und Angabe der entsprechenden Meldepositionen:
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Als Bankprüfer der (des) ………………………………………………………………………. (Firma des Kreditinstituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des Kreditinstituts/der Zweigstelle eines Kreditinstituts gemäß § 9 BWG/der Zweigstelle eines CRR-Finanzinstituts gemäß § 11 Abs. 1 BWG/gemäß § 13 Abs. 1 BWG vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss/deren Angaben gemäß § 44 Abs. 4 BWG zum xx. xx. xxxx die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.Als Bankprüfer der (des) ………………………………………………………………………. (Firma des Kreditinstituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des Kreditinstituts/der Zweigstelle eines Kreditinstituts gemäß Paragraph 9, BWG/der Zweigstelle eines CRR-Finanzinstituts gemäß Paragraph 11, Absatz eins, BWG/gemäß Paragraph 13, Absatz eins, BWG vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss/deren Angaben gemäß Paragraph 44, Absatz 4, BWG zum xx. xx. xxxx die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.
Unterschrift:
(Datum)
(Bankprüfer)
1. Bestehen nicht börsennotierte Veranlagungen in Form von Kreditforderungen, Nachrangforderungen, Genussrechten, bedingtem oder wandelbarem Kapital (z. B. Besserungskapital) oder Eigenkapital gegenüber Stiftungen oder Zweckgesellschaften in „off-shore Finanzplätzen“ oder mit solchen abgeschlossenen außerbilanzmäßigen Geschäften?
Name/Obligo/Sicherheiten |
2. Sind unterjährig wesentliche Verluste aus offenen Positionen aus Derivaten, für die keine Bewertungseinheiten gebildet wurden, eingetreten?
Angabe der Höhe des Verlustes |
3. Sind zum Zwecke der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Ordnungsnormen Garantien, Besserungskapital etc. durch den Eigentümer oder durch mit diesem verbundene Unternehmen sowie durch Stiftungen bzw. diesen vergleichbare Rechtsinstitute oder generell durch Dritte abgegeben, erhalten oder in Anspruch genommen worden?
Angabe von Name und Höhe |
Art des Einmaleffektes | Volumen in TEUR | GuV – wirksam gebucht in TEUR | generierte stille Lasten in TEUR |
Abfrage Einzelabschluss (UGB) |
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Wertpapiere des Anlagevermögens | |||
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
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Umwidmungen |
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Buchgewinne aus Verkauf von Wertpapieren im Anlagevermögen |
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Buchverluste aus Verkauf von Wertpapieren im Anlagevermögen |
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Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen | |||
Buchgewinne aus Verkauf |
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Buchverluste aus Verkauf |
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Sonderausschüttungen |
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Außerplanmäßige Abschreibungen |
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Zuschreibungen |
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Grundstücke und Bauten des Anlagevermögens | |||
Buchgewinne aus Verkauf |
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Buchverluste aus Verkauf |
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Außerplanmäßige Abschreibungen |
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Zuschreibungen |
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Sonstige Maßnahmen | |||
(Gesellschafter-)Zuschüsse, die über die GuV geführt werden |
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Veränderungen Fonds für allgemeine Bankrisiken |
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Veränderung der Unterbewertung gemäß § 57 Abs. 1 BWGVeränderung der Unterbewertung gemäß Paragraph 57, Absatz eins, BWG |
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Sonstige Einmaleffekte (gewinnerhöhend) |
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Sonstige Einmaleffekte (gewinnreduzierend) |
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Summe der Maßnahmen |
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Erläuterung der wesentlichen Einmaleffekte |
Bei Anwendung des Art. 24 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Bewertung gemäß IFRS):Bei Anwendung des Artikel 24, Absatz 2, der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013, (Bewertung gemäß IFRS):
1. Erläuterung der in der Anlage zum Prüfungsbericht angeführten wesentlichen Einmaleffekte des UGB-Jahresabschlusses hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Meldungen zu Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung gemäß den Meldebögen F 02.00 und F 03.00 des Anhangs III Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014, ABl. Nr. L 97 vom 19.03.2021 S. 1, inklusive betragsmäßiger Angabe und Angabe der entsprechenden Meldepositionen:1. Erläuterung der in der Anlage zum Prüfungsbericht angeführten wesentlichen Einmaleffekte des UGB-Jahresabschlusses hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Meldungen zu Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung gemäß den Meldebögen F 02.00 und F 03.00 des Anhangs römisch drei Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013, auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680 aus 2014,, Amtsblatt Nummer L 97 vom 19.03.2021 Seite 1, inklusive betragsmäßiger Angabe und Angabe der entsprechenden Meldepositionen:
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2. Erläuterung der in den Meldungen gemäß den Meldebögen F 02.00 und F 03.00 des Anhangs III Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 vorliegenden wesentlichen Einmaleffekte in Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung, die im UGB-Jahresabschluss zu keinen wesentlichen Einmaleffekten führen, inklusive betragsmäßiger Angabe und Angabe der entsprechenden Meldepositionen:2. Erläuterung der in den Meldungen gemäß den Meldebögen F 02.00 und F 03.00 des Anhangs römisch drei Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 vorliegenden wesentlichen Einmaleffekte in Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung, die im UGB-Jahresabschluss zu keinen wesentlichen Einmaleffekten führen, inklusive betragsmäßiger Angabe und Angabe der entsprechenden Meldepositionen:
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