Anl. 1 AEV Aquakultur

Begrenzung von wässrigen Emissionen aus Aquakulturanlagen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2019 bis 31.12.9999

Nr. 

Parameter

Emissionsbegrenzung

1

Toxizität a)

 

1.1

Algentoxizität GA

2

1.2

Bakterientoxizität GL

2

1.3

Daphnientoxizität G D

2

3

pH – Wert

6,5- 8,5

4

Ges. geb. Stickstoff TNb,

 

 

ber. als N b), c)

150g/(t*d)

5

Phosphor – Gesamt, ber. als P

 

 

c)

2g/(t*d)

6

Biochem. Sauerstoffbedarf BSB5,

 

 

ber. als O2 c), d)

20

7

Ges. org. geb. Kohlenstoff TOC,

 

 

ber. als C c), d), e)

60g/(t*d)

  1. a)Litera a

Stand vor dem 23.05.2019

In Kraft vom 21.10.2005 bis 23.05.2019

Nr. 

Parameter

Emissionsbegrenzung

1

Toxizität a)

 

1.1

Algentoxizität GA

2

1.2

Bakterientoxizität GL

2

1.3

Daphnientoxizität G D

2

3

pH – Wert

6,5- 8,5

4

Ges. geb. Stickstoff TNb,

 

 

ber. als N b), c)

150g/(t*d)

5

Phosphor – Gesamt, ber. als P

 

 

c)

2g/(t*d)

6

Biochem. Sauerstoffbedarf BSB5,

 

 

ber. als O2 c), d)

20

7

Ges. org. geb. Kohlenstoff TOC,

 

 

ber. als C c), d), e)

60g/(t*d)

  1. a)Litera a

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