§ 27 FlUVO (weggefallen)

Fleischuntersuchungsverordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.06.2023 bis 31.12.9999
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/99/EG vom 16§ 27 FlUVO seit 23.06.2023 weggefallen. Dezember 2002 zur Festlegung von tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Herstellen, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. Nr. L 18 vom 23. Jänner 2003).

Stand vor dem 23.06.2023

In Kraft vom 14.03.2006 bis 23.06.2023
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/99/EG vom 16§ 27 FlUVO seit 23.06.2023 weggefallen. Dezember 2002 zur Festlegung von tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Herstellen, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. Nr. L 18 vom 23. Jänner 2003).

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