§ 9 QZV Chemie OG (weggefallen)

Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.9999
Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft hinsichtlich der Umweltziele für chemische Schadstoffe umgesetzt:

  1. 1.Ziffer einsRichtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. Nr. L 327 vom 22. Dezember 2000, S. 1.;Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, Amtsblatt Nummer L 327 vom 22. Dezember 2000, Seite 1.;
  2. 2.Ziffer 2Entscheidung Nr. 2455/2001/EG zur Festlegung der Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG, ABl. Nr. L 331 vom 15. Dezember 2001;
  3. 3.Ziffer 3Richtlinie 76/464/EWG betreffend die Verschmutzung infolge Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft, ABl. Nr. L 129 vom 18. Mai 1976, mit den zugehörigen Tochterrichtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG.
§ 9 QZV Chemie OG seit 31.12.2010 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2010

In Kraft vom 01.04.2006 bis 31.12.2010
Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft hinsichtlich der Umweltziele für chemische Schadstoffe umgesetzt:

  1. 1.Ziffer einsRichtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. Nr. L 327 vom 22. Dezember 2000, S. 1.;Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, Amtsblatt Nummer L 327 vom 22. Dezember 2000, Seite 1.;
  2. 2.Ziffer 2Entscheidung Nr. 2455/2001/EG zur Festlegung der Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG, ABl. Nr. L 331 vom 15. Dezember 2001;
  3. 3.Ziffer 3Richtlinie 76/464/EWG betreffend die Verschmutzung infolge Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft, ABl. Nr. L 129 vom 18. Mai 1976, mit den zugehörigen Tochterrichtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG.
§ 9 QZV Chemie OG seit 31.12.2010 weggefallen.

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