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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(Anm.: Anlage und die Änderung, BGBl. II Nr. 465/2010, sind als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage und die Änderung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 465 aus 2010,, sind als PDF dokumentiert.)
Die Novellierungsanweisungen Z 8 bis 10 der Novelle BGBl. II Nr. 363/2016 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:Die Novellierungsanweisungen Ziffer 8 bis 10 der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 363 aus 2016, konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:
8.Novellierungsanordnung 8, In Anlage 2 lautet die Tabelle 2.1.2.:
(Anm.: Anlage und die Änderung, BGBl. II Nr. 465/2010, sind als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage und die Änderung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 465 aus 2010,, sind als PDF dokumentiert.)
Die Novellierungsanweisungen Z 8 bis 10 der Novelle BGBl. II Nr. 363/2016 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:Die Novellierungsanweisungen Ziffer 8 bis 10 der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 363 aus 2016, konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:
8.Novellierungsanordnung 8, In Anlage 2 lautet die Tabelle 2.1.2.: