§ 9 FK-QUAB-V (weggefallen)

Finanzkonglomeratsquartalsberichts-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.03.2011 bis 31.12.9999
Soweit in dieser Verordnung auf das Bankwesengesetz (BWG) verwiesen wird, ist dieses, wenn in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 48/2006§ 9 FK-QUAB-V anzuwendenseit 28.03.2011 weggefallen. Soweit in dieser Verordnung auf das Bankwesengesetz (BWG) verwiesen wird, ist dieses, wenn in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 2006, anzuwenden.

Stand vor dem 28.03.2011

In Kraft vom 03.05.2007 bis 28.03.2011
Soweit in dieser Verordnung auf das Bankwesengesetz (BWG) verwiesen wird, ist dieses, wenn in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 48/2006§ 9 FK-QUAB-V anzuwendenseit 28.03.2011 weggefallen. Soweit in dieser Verordnung auf das Bankwesengesetz (BWG) verwiesen wird, ist dieses, wenn in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 2006, anzuwenden.

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