§ 8 HäVO 2007 Bezugnahme auf Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft

Hämovigilanz-Verordnung 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.06.2013 bis 31.12.9999

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2005/61/EG zur Durchführung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und die Meldung ernster Zwischenfälle und ernster unerwünschter Reaktionen, ABl. Nr. L 256 vom 1.10.2005 S.32, umgesetzt.

Stand vor dem 18.06.2013

In Kraft vom 04.07.2007 bis 18.06.2013

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2005/61/EG zur Durchführung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und die Meldung ernster Zwischenfälle und ernster unerwünschter Reaktionen, ABl. Nr. L 256 vom 1.10.2005 S.32, umgesetzt.

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