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Gegenstand dieser Verordnung ist die Erlassung begleitender Regelungen zur Verordnung (EG) Nr. 166/2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und –-verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG, ABl. Nr. L 33 vom 04. 02. 200604.02.2006 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/1010 zur Angleichung der Berichterstattungsvorschriften mit Bezug zur Umwelt, ABl. Nr. L 170 vom 25.06.2019 S. 115, im Folgenden als „EG-PRTR-V“ bezeichnet. Gegenstand dieser Verordnung ist die Erlassung begleitender Regelungen zur Verordnung (EG) Nr. 166 aus 2006, über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und –-verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG, Amtsblatt Nummer L 33 vom 04. 02. 200604.02.2006 Seite 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/1010 zur Angleichung der Berichterstattungsvorschriften mit Bezug zur Umwelt, Amtsblatt Nummer L 170 vom 25.06.2019 Seite 115, im Folgenden als „EG-PRTR-V“ bezeichnet.
Gegenstand dieser Verordnung ist die Erlassung begleitender Regelungen zur Verordnung (EG) Nr. 166/2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und –-verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG, ABl. Nr. L 33 vom 04. 02. 200604.02.2006 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/1010 zur Angleichung der Berichterstattungsvorschriften mit Bezug zur Umwelt, ABl. Nr. L 170 vom 25.06.2019 S. 115, im Folgenden als „EG-PRTR-V“ bezeichnet. Gegenstand dieser Verordnung ist die Erlassung begleitender Regelungen zur Verordnung (EG) Nr. 166 aus 2006, über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und –-verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG, Amtsblatt Nummer L 33 vom 04. 02. 200604.02.2006 Seite 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/1010 zur Angleichung der Berichterstattungsvorschriften mit Bezug zur Umwelt, Amtsblatt Nummer L 170 vom 25.06.2019 Seite 115, im Folgenden als „EG-PRTR-V“ bezeichnet.