Anl. 1 E-PRTR-BV

E-PRTR-Begleitverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.05.2020 bis 31.12.9999
Bei der Registrierung und in den Berichten der Betreiber sind ergänzend zu den gemäß Art. 5 EG-PRTR-V erforderlichen Daten folgende Daten anzugeben oder zu aktualisieren:Bei der Registrierung und in den Berichten der Betreiber sind ergänzend zu den gemäß Artikel 5, EG-PRTR-V erforderlichen Daten folgende Daten anzugeben oder zu aktualisieren:

A. Stammdaten
  1. 1.Ziffer einsName, Anschrift (Sitz) und Rechtsform des Betreibers sowie die für die Zustellung maßgebliche Geschäftsanschrift einschließlich einer Telefaxnummer
  2. 2.Ziffer 2Kontaktperson für die PRTR-Meldepflicht: Name, Telefonnummer (mit Vorwahl), E-Mail-Adresse
  3. 3.Ziffer 3sofern vorhanden: Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer, Ergänzungsregisternummer
  4. 4.Ziffer 4Branchenzuordnung (vierstellig) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 293 vom 24.10.1990 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006, ABl. Nr. L 393 vom 30.12.2006 S. 1Branchenzuordnung (vierstellig) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, Amtsblatt Nummer L 293 vom 24.10.1990 Seite 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1893 aus 2006,, Amtsblatt Nummer L 393 vom 30.12.2006 Seite 1
  5. 5.Ziffer 5Adressen und Bezeichnungen der Standorte – einschließlich jeweils der Angabe des Bezirks und des Bundeslandes –, an denen die Tätigkeit ausgeübt wird
  6. 6.Ziffer 6Angabe der Grundstücke (Katastralgemeinde und Grundstücksnummern), auf denen sich der jeweilige Standort befindet
  7. 7.Ziffer 7Angabe der Rechtsgrundlagen, nach denen die Anlage genehmigt ist (AWG 2002, GewO 1994, IG-L, LRG-K, EG-K, MinroG, UVP-G 2000 oder WRG 1959)
  8. 8.Ziffer 8Kennzeichnung der zur Betriebseinrichtung gehörigen Anlagen, die
    1. a)Litera aauf Grund anderer Rechtsvorschriften, oder
    2. b)Litera bvon der zuständigen Behörde, oder
    3. c)Litera cdarüber hinaus vom Betreiber im Register gemäß § 22 Abs. 1 AWG 2002 eingetragen sind, als Teil der PRTR-Berichtseinheitdarüber hinaus vom Betreiber im Register gemäß Paragraph 22, Absatz eins, AWG 2002 eingetragen sind, als Teil der PRTR-Berichtseinheit
  9. 9.Ziffer 9ab 1. Jänner 2010 Angabe der Grundfläche der in Z 8 genannten Anlagen durch Angabe der Koordinaten der Eckpunkte, sofern nicht bereits erfolgtab 1. Jänner 2010 Angabe der Grundfläche der in Ziffer 8, genannten Anlagen durch Angabe der Koordinaten der Eckpunkte, sofern nicht bereits erfolgt
sowie die zugehörigen Identifikationsnummern.

Die in Z 1 genannte für die Zustellung maßgebliche Geschäftsanschrift sowie die Z 2, 7 bis 9 sind nicht für die Veröffentlichung im Sinne des § 7 bestimmt.Die in Ziffer eins, genannte für die Zustellung maßgebliche Geschäftsanschrift sowie die Ziffer 2, 7 bis 9 sind nicht für die Veröffentlichung im Sinne des Paragraph 7, bestimmt.

B. PRTR-Berichtsdaten
  1. 1.Ziffer einsProduktionsvolumen der Haupttätigkeit im Berichtsjahr (Produkt, Maßzahl, Einheit)
  2. 2.Ziffer 2Betriebsstunden der einzelnen Tätigkeiten (h/a; dabei sind die Betriebsstunden für die einzelnen Tätigkeiten auszuweisen)
  3. 3.Ziffer 3Nennung der Tätigkeiten gemäß Anhang I EG-PRTR-V, die zur Überschreitung eines Schadstoffschwellenwertes beitragenNennung der Tätigkeiten gemäß Anhang römisch eins EG-PRTR-V, die zur Überschreitung eines Schadstoffschwellenwertes beitragen
  4. 4.Ziffer 4Abwasservolumen der Berichtseinheit (Summe der relevanten Teilströme) im Berichtsjahr (m3/a). Relevante Teilströme sind jene Teilströme, die zur Überschreitung eines Schwellenwertes gemäß Anhang II EG-PRTR-V beitragen.Abwasservolumen der Berichtseinheit (Summe der relevanten Teilströme) im Berichtsjahr (m3/a). Relevante Teilströme sind jene Teilströme, die zur Überschreitung eines Schwellenwertes gemäß Anhang römisch zwei EG-PRTR-V beitragen.

Die in Z 1 bis 4 angeführten Angaben werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Betreibers an die Kommission weitergeleitet oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Angaben in Z 4 sind nur erforderlich, wenn ein Schwellenwert für die Freisetzung in Wasser gemäß Anhang II EG-PRTR-V überschritten wird.Die in Ziffer eins bis 4 angeführten Angaben werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Betreibers an die Kommission weitergeleitet oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Angaben in Ziffer 4, sind nur erforderlich, wenn ein Schwellenwert für die Freisetzung in Wasser gemäß Anhang römisch zwei EG-PRTR-V überschritten wird.

Stand vor dem 25.05.2020

In Kraft vom 21.12.2007 bis 25.05.2020
Bei der Registrierung und in den Berichten der Betreiber sind ergänzend zu den gemäß Art. 5 EG-PRTR-V erforderlichen Daten folgende Daten anzugeben oder zu aktualisieren:Bei der Registrierung und in den Berichten der Betreiber sind ergänzend zu den gemäß Artikel 5, EG-PRTR-V erforderlichen Daten folgende Daten anzugeben oder zu aktualisieren:

A. Stammdaten
  1. 1.Ziffer einsName, Anschrift (Sitz) und Rechtsform des Betreibers sowie die für die Zustellung maßgebliche Geschäftsanschrift einschließlich einer Telefaxnummer
  2. 2.Ziffer 2Kontaktperson für die PRTR-Meldepflicht: Name, Telefonnummer (mit Vorwahl), E-Mail-Adresse
  3. 3.Ziffer 3sofern vorhanden: Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer, Ergänzungsregisternummer
  4. 4.Ziffer 4Branchenzuordnung (vierstellig) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 293 vom 24.10.1990 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006, ABl. Nr. L 393 vom 30.12.2006 S. 1Branchenzuordnung (vierstellig) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, Amtsblatt Nummer L 293 vom 24.10.1990 Seite 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1893 aus 2006,, Amtsblatt Nummer L 393 vom 30.12.2006 Seite 1
  5. 5.Ziffer 5Adressen und Bezeichnungen der Standorte – einschließlich jeweils der Angabe des Bezirks und des Bundeslandes –, an denen die Tätigkeit ausgeübt wird
  6. 6.Ziffer 6Angabe der Grundstücke (Katastralgemeinde und Grundstücksnummern), auf denen sich der jeweilige Standort befindet
  7. 7.Ziffer 7Angabe der Rechtsgrundlagen, nach denen die Anlage genehmigt ist (AWG 2002, GewO 1994, IG-L, LRG-K, EG-K, MinroG, UVP-G 2000 oder WRG 1959)
  8. 8.Ziffer 8Kennzeichnung der zur Betriebseinrichtung gehörigen Anlagen, die
    1. a)Litera aauf Grund anderer Rechtsvorschriften, oder
    2. b)Litera bvon der zuständigen Behörde, oder
    3. c)Litera cdarüber hinaus vom Betreiber im Register gemäß § 22 Abs. 1 AWG 2002 eingetragen sind, als Teil der PRTR-Berichtseinheitdarüber hinaus vom Betreiber im Register gemäß Paragraph 22, Absatz eins, AWG 2002 eingetragen sind, als Teil der PRTR-Berichtseinheit
  9. 9.Ziffer 9ab 1. Jänner 2010 Angabe der Grundfläche der in Z 8 genannten Anlagen durch Angabe der Koordinaten der Eckpunkte, sofern nicht bereits erfolgtab 1. Jänner 2010 Angabe der Grundfläche der in Ziffer 8, genannten Anlagen durch Angabe der Koordinaten der Eckpunkte, sofern nicht bereits erfolgt
sowie die zugehörigen Identifikationsnummern.

Die in Z 1 genannte für die Zustellung maßgebliche Geschäftsanschrift sowie die Z 2, 7 bis 9 sind nicht für die Veröffentlichung im Sinne des § 7 bestimmt.Die in Ziffer eins, genannte für die Zustellung maßgebliche Geschäftsanschrift sowie die Ziffer 2, 7 bis 9 sind nicht für die Veröffentlichung im Sinne des Paragraph 7, bestimmt.

B. PRTR-Berichtsdaten
  1. 1.Ziffer einsProduktionsvolumen der Haupttätigkeit im Berichtsjahr (Produkt, Maßzahl, Einheit)
  2. 2.Ziffer 2Betriebsstunden der einzelnen Tätigkeiten (h/a; dabei sind die Betriebsstunden für die einzelnen Tätigkeiten auszuweisen)
  3. 3.Ziffer 3Nennung der Tätigkeiten gemäß Anhang I EG-PRTR-V, die zur Überschreitung eines Schadstoffschwellenwertes beitragenNennung der Tätigkeiten gemäß Anhang römisch eins EG-PRTR-V, die zur Überschreitung eines Schadstoffschwellenwertes beitragen
  4. 4.Ziffer 4Abwasservolumen der Berichtseinheit (Summe der relevanten Teilströme) im Berichtsjahr (m3/a). Relevante Teilströme sind jene Teilströme, die zur Überschreitung eines Schwellenwertes gemäß Anhang II EG-PRTR-V beitragen.Abwasservolumen der Berichtseinheit (Summe der relevanten Teilströme) im Berichtsjahr (m3/a). Relevante Teilströme sind jene Teilströme, die zur Überschreitung eines Schwellenwertes gemäß Anhang römisch zwei EG-PRTR-V beitragen.

Die in Z 1 bis 4 angeführten Angaben werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Betreibers an die Kommission weitergeleitet oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Angaben in Z 4 sind nur erforderlich, wenn ein Schwellenwert für die Freisetzung in Wasser gemäß Anhang II EG-PRTR-V überschritten wird.Die in Ziffer eins bis 4 angeführten Angaben werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Betreibers an die Kommission weitergeleitet oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Angaben in Ziffer 4, sind nur erforderlich, wenn ein Schwellenwert für die Freisetzung in Wasser gemäß Anhang römisch zwei EG-PRTR-V überschritten wird.

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