Art. 38 EPÜ

Europäisches Patentübereinkommen

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.12.2007 bis 31.12.9999
Artikel 38

Eigene Mittel der Organisation

Eigene Mittel der Organisation sind das Aufkommen an Gebühren, die in diesem Übereinkommen vorgesehen sind, sowie alle sonstigen Einnahmen.

Stand vor dem 12.12.2007

In Kraft vom 01.05.1979 bis 12.12.2007
Artikel 38

Eigene Mittel der Organisation

Eigene Mittel der Organisation sind das Aufkommen an Gebühren, die in diesem Übereinkommen vorgesehen sind, sowie alle sonstigen Einnahmen.

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