Art. 140 EPÜ

Europäisches Patentübereinkommen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.12.2007 bis 31.12.9999
Kapitel IIIKapitel römisch drei

Sonstige Auswirkungen

Artikel 140

Nationale Gebrauchsmuster und

Gebrauchszertifikate

Die Artikel 66, 124, 135 bis 137 und 139 sind in den Vertragsstaaten, deren Recht Gebrauchsmuster oder Gebrauchszertifikate vorsieht, auf diese Schutzrechte und deren Anmeldungen entsprechend anzuwenden.

Stand vor dem 12.12.2007

In Kraft vom 01.05.1979 bis 12.12.2007
Kapitel IIIKapitel römisch drei

Sonstige Auswirkungen

Artikel 140

Nationale Gebrauchsmuster und

Gebrauchszertifikate

Die Artikel 66, 124, 135 bis 137 und 139 sind in den Vertragsstaaten, deren Recht Gebrauchsmuster oder Gebrauchszertifikate vorsieht, auf diese Schutzrechte und deren Anmeldungen entsprechend anzuwenden.

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