Art. 164 EPÜ

Europäisches Patentübereinkommen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.12.2007 bis 31.12.9999
Zwölfter Teil

Schlußbestimmungen

Artikel 164

Ausführungsordnung und Protokolle

  1. (1)Absatz eins,Die Ausführungsordnung, das Anerkennungsprotokoll, das Protokoll über Vorrechte und Immunitäten, das Zentralisierungsprotokoll sowie das Protokoll über die Auslegung des Artikels 69 sind Bestandteile des Übereinkommens.
  2. (2)Absatz 2,Im Fall mangelnder Übereinstimmung zwischen Vorschriften des Übereinkommens und Vorschriften der Ausführungsordnung gehen die Vorschriften des Übereinkommens vor.

Stand vor dem 12.12.2007

In Kraft vom 01.05.1979 bis 12.12.2007
Zwölfter Teil

Schlußbestimmungen

Artikel 164

Ausführungsordnung und Protokolle

  1. (1)Absatz eins,Die Ausführungsordnung, das Anerkennungsprotokoll, das Protokoll über Vorrechte und Immunitäten, das Zentralisierungsprotokoll sowie das Protokoll über die Auslegung des Artikels 69 sind Bestandteile des Übereinkommens.
  2. (2)Absatz 2,Im Fall mangelnder Übereinstimmung zwischen Vorschriften des Übereinkommens und Vorschriften der Ausführungsordnung gehen die Vorschriften des Übereinkommens vor.

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