Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die restlichen neun Zehntel sind um folgende Prozentsätze zu kürzen:
10 % bei bereits abgelegter Prüfung gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 10 % bei bereits abgelegter Prüfung gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer eins
10 % bei bereits abgelegter Prüfung gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 10 % bei bereits abgelegter Prüfung gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 2
40 % bei bereits abgelegter Prüfung gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 40 % bei bereits abgelegter Prüfung gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 3
40 % bei bereits abgelegter Prüfung gemäß § 7 Abs. 3 40 % bei bereits abgelegter Prüfung gemäß Paragraph 7, Absatz 3
Die restlichen neun Zehntel sind um folgende Prozentsätze zu kürzen:
10 % bei bereits abgelegter Prüfung gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 10 % bei bereits abgelegter Prüfung gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer eins
10 % bei bereits abgelegter Prüfung gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 10 % bei bereits abgelegter Prüfung gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 2
40 % bei bereits abgelegter Prüfung gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 40 % bei bereits abgelegter Prüfung gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 3
40 % bei bereits abgelegter Prüfung gemäß § 7 Abs. 3 40 % bei bereits abgelegter Prüfung gemäß Paragraph 7, Absatz 3