Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die §§ 3, 4 Abs. 1, 5, 9, 10 Abs. 1, 11 Abs. 3 und 4, 12, 13, 13a, 14 Abs. 1 und 2, 14b, 15 und die Anlagen 1 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 531/2021 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung in Kraft, gleichzeitig tritt Anlage 4 außer Kraft. Die §§ 14 Abs. 3 und 14a treten mit 1. April 2022 in Kraft. Die Paragraphen 3, 4, Absatz eins, 5, 9, 10, Absatz eins, 11, Absatz 3 und 4, 12, 13, 13 a, 14 Absatz eins und 2, 14 b, 15 und die Anlagen 1 und 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 531 aus 2021, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung in Kraft, gleichzeitig tritt Anlage 4 außer Kraft. Die Paragraphen 14, Absatz 3 und 14 a treten mit 1. April 2022 in Kraft.
Die §§ 3, 4 Abs. 1, 5, 9, 10 Abs. 1, 11 Abs. 3 und 4, 12, 13, 13a, 14 Abs. 1 und 2, 14b, 15 und die Anlagen 1 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 531/2021 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung in Kraft, gleichzeitig tritt Anlage 4 außer Kraft. Die §§ 14 Abs. 3 und 14a treten mit 1. April 2022 in Kraft. Die Paragraphen 3, 4, Absatz eins, 5, 9, 10, Absatz eins, 11, Absatz 3 und 4, 12, 13, 13 a, 14 Absatz eins und 2, 14 b, 15 und die Anlagen 1 und 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 531 aus 2021, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung in Kraft, gleichzeitig tritt Anlage 4 außer Kraft. Die Paragraphen 14, Absatz 3 und 14 a treten mit 1. April 2022 in Kraft.