§ 16 GWB Inkrafttreten

Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.12.2021 bis 31.12.9999

 Die §§ 3, 4 Abs. 1, 5, 9, 10 Abs. 1, 11 Abs. 3 und 4, 12, 13, 13a, 14 Abs. 1 und 2, 14b, 15 und die Anlagen 1 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 531/2021 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung in Kraft, gleichzeitig tritt Anlage 4 außer Kraft. Die §§ 14 Abs. 3 und 14a treten mit 1. April 2022 in Kraft. Die Paragraphen 3, 4, Absatz eins, 5, 9, 10, Absatz eins, 11, Absatz 3 und 4, 12, 13, 13 a, 14 Absatz eins und 2, 14 b, 15 und die Anlagen 1 und 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 531 aus 2021, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung in Kraft, gleichzeitig tritt Anlage 4 außer Kraft. Die Paragraphen 14, Absatz 3 und 14 a treten mit 1. April 2022 in Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.12.2021 bis 31.12.9999

 Die §§ 3, 4 Abs. 1, 5, 9, 10 Abs. 1, 11 Abs. 3 und 4, 12, 13, 13a, 14 Abs. 1 und 2, 14b, 15 und die Anlagen 1 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 531/2021 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung in Kraft, gleichzeitig tritt Anlage 4 außer Kraft. Die §§ 14 Abs. 3 und 14a treten mit 1. April 2022 in Kraft. Die Paragraphen 3, 4, Absatz eins, 5, 9, 10, Absatz eins, 11, Absatz 3 und 4, 12, 13, 13 a, 14 Absatz eins und 2, 14 b, 15 und die Anlagen 1 und 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 531 aus 2021, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung in Kraft, gleichzeitig tritt Anlage 4 außer Kraft. Die Paragraphen 14, Absatz 3 und 14 a treten mit 1. April 2022 in Kraft.

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