§ 1a GEG (weggefallen)

Gerichtliches Einbringungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1985 bis 31.12.9999
§ 1a GEG seit 01.01.1985 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch BGBl. Nr. 501/1984, Art. II Z 2.) Paragraph eins a, Anmerkung, Aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 501 aus 1984,, Artikel römisch zwei, Ziffer 2,)

Stand vor dem 01.01.1985

In Kraft vom 01.01.1985 bis 01.01.1985
§ 1a GEG seit 01.01.1985 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch BGBl. Nr. 501/1984, Art. II Z 2.) Paragraph eins a, Anmerkung, Aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 501 aus 1984,, Artikel römisch zwei, Ziffer 2,)

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