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Artikel XI. Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirtschaftung des Bundes für das Jahr 2009 werden im Personalplan 2009 festgelegt (Anlage IV).Artikel römisch elf. Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirtschaftung des Bundes für das Jahr 2009 werden im Personalplan 2009 festgelegt (Anlage römisch vier).
Artikel XI. Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirtschaftung des Bundes für das Jahr 2009 werden im Personalplan 2009 festgelegt (Anlage IV).Artikel römisch elf. Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirtschaftung des Bundes für das Jahr 2009 werden im Personalplan 2009 festgelegt (Anlage römisch vier).