§ 17 HBV 2009 Sicherheitstechnische Prüfung und allfällige Nachrüstung von nicht CE-gekennzeichneten Aufzügen und Hebeeinrichtungen für Personen

Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2009 bis 31.12.9999
Ziele

Dieser Abschnitt legt den Zeitplan, die Prüfbereiche und die Verfahren für eine sicherheitstechnische Prüfung und – gestützt auf die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung – die allfällige Nachrüstung von bestehenden Aufzügen (§ 1 Abs. 3 Z  1) und Hebeeinrichtungen für Personen (§ 1 Abs. 3 Z 2) – in diesem Abschnitt als „Aufzüge“ bezeichnet – durch geeignete Abhilfemaßnahmen gegen festgestellte Risiken fest. Dieser Abschnitt legt den Zeitplan, die Prüfbereiche und die Verfahren für eine sicherheitstechnische Prüfung und – gestützt auf die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung – die allfällige Nachrüstung von bestehenden Aufzügen (Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer eins,) und Hebeeinrichtungen für Personen (Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer 2,) – in diesem Abschnitt als „Aufzüge“ bezeichnet – durch geeignete Abhilfemaßnahmen gegen festgestellte Risiken fest.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2009 bis 31.12.9999
Ziele

Dieser Abschnitt legt den Zeitplan, die Prüfbereiche und die Verfahren für eine sicherheitstechnische Prüfung und – gestützt auf die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung – die allfällige Nachrüstung von bestehenden Aufzügen (§ 1 Abs. 3 Z  1) und Hebeeinrichtungen für Personen (§ 1 Abs. 3 Z 2) – in diesem Abschnitt als „Aufzüge“ bezeichnet – durch geeignete Abhilfemaßnahmen gegen festgestellte Risiken fest. Dieser Abschnitt legt den Zeitplan, die Prüfbereiche und die Verfahren für eine sicherheitstechnische Prüfung und – gestützt auf die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung – die allfällige Nachrüstung von bestehenden Aufzügen (Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer eins,) und Hebeeinrichtungen für Personen (Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer 2,) – in diesem Abschnitt als „Aufzüge“ bezeichnet – durch geeignete Abhilfemaßnahmen gegen festgestellte Risiken fest.

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