§ 38 TKZVO 2009 Schlussbestimmungen

Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.09.2009 bis 31.12.9999
Personenbezogene Bezeichnungen

Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.09.2009 bis 31.12.9999
Personenbezogene Bezeichnungen

Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.

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