§ 39 TKZVO 2009 Inkrafttreten

Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.07.2015 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 34 Abs. 1 und 2 am 15. September 2009, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des Paragraph 34, Absatz eins und 2 am 15. September 2009, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 34 Abs. 1 und 2 treten am 1. Juli 2010 in Kraft.Paragraph 34, Absatz eins und 2 treten am 1. Juli 2010 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 4 Abs. 3 in der Fassung BGBl. II Nr. 193/2015 und § 4 Abs. 3a treten mit dem 1.4.2016 in Kraft. Die Verpflichtung nach § 4 Abs. 3a Z 3 entsteht mit dem 1.1.2017.Paragraph 4, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 193 aus 2015, und Paragraph 4, Absatz 3 a, treten mit dem 1.4.2016 in Kraft. Die Verpflichtung nach Paragraph 4, Absatz 3 a, Ziffer 3, entsteht mit dem 1.1.2017.

Stand vor dem 08.07.2015

In Kraft vom 11.09.2009 bis 08.07.2015
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 34 Abs. 1 und 2 am 15. September 2009, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des Paragraph 34, Absatz eins und 2 am 15. September 2009, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 34 Abs. 1 und 2 treten am 1. Juli 2010 in Kraft.Paragraph 34, Absatz eins und 2 treten am 1. Juli 2010 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 4 Abs. 3 in der Fassung BGBl. II Nr. 193/2015 und § 4 Abs. 3a treten mit dem 1.4.2016 in Kraft. Die Verpflichtung nach § 4 Abs. 3a Z 3 entsteht mit dem 1.1.2017.Paragraph 4, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 193 aus 2015, und Paragraph 4, Absatz 3 a, treten mit dem 1.4.2016 in Kraft. Die Verpflichtung nach Paragraph 4, Absatz 3 a, Ziffer 3, entsteht mit dem 1.1.2017.

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