§ 7 BGewV Analysemethoden

Badegewässerverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.07.2013 bis 31.12.9999

Die Untersuchung der Badegewässerqualität hat nach den in Anlage 1 Spalte E und Anlage 26 Spalte D angeführten Referenzanalysemethoden zu erfolgen.

Stand vor dem 10.07.2013

In Kraft vom 30.10.2009 bis 10.07.2013

Die Untersuchung der Badegewässerqualität hat nach den in Anlage 1 Spalte E und Anlage 26 Spalte D angeführten Referenzanalysemethoden zu erfolgen.

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