Anl. 2 BGewV (weggefallen)

Badegewässerverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
Parameter – Werte – Referenzanalysemethoden – Probenahme(Übergangszeitraum 2010 bis 2012)

A

B

C

D

E

Zu unter-suchende Parameter

Richtwert

Grenzwert

Referenzanalyse-methoden

Mindesthäufig-keit Probenahme

(der als gleichwertig anzusehenden Parameter nach der RL 76/160/EWG)

1

Intestinale Enterokokken (KBE/100 ml)

100

(Fäkal-streptokokken)

-

(Fäkal-streptokokken)

ISO 7899-1 oder ISO 7899-2

14-tägig*

2

Escherichia coli (KBE/100 ml)

100

(Faecalcoliforme Bakterien)

2000

(FaecalcoliformeBakterien)

ISO 9308-3 oder ISO 9308-1

14-tägig*

* Die Probenahme beginntAnl. 2 Wochen vor Beginn der BadesaisonBGewV seit 31.12.2012 weggefallen. Ergibt die Überwachung in den vorangegangenen zwei Jahren, dass die für diesen Zeitraum geltenden Grenzwerte eingehalten wurden, kann das Intervall der Überwachung nach Zustimmung des Bundesministers für Gesundheit auf höchstens vier Wochen erstreckt werden.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 30.10.2009 bis 31.12.2012
Parameter – Werte – Referenzanalysemethoden – Probenahme(Übergangszeitraum 2010 bis 2012)

A

B

C

D

E

Zu unter-suchende Parameter

Richtwert

Grenzwert

Referenzanalyse-methoden

Mindesthäufig-keit Probenahme

(der als gleichwertig anzusehenden Parameter nach der RL 76/160/EWG)

1

Intestinale Enterokokken (KBE/100 ml)

100

(Fäkal-streptokokken)

-

(Fäkal-streptokokken)

ISO 7899-1 oder ISO 7899-2

14-tägig*

2

Escherichia coli (KBE/100 ml)

100

(Faecalcoliforme Bakterien)

2000

(FaecalcoliformeBakterien)

ISO 9308-3 oder ISO 9308-1

14-tägig*

* Die Probenahme beginntAnl. 2 Wochen vor Beginn der BadesaisonBGewV seit 31.12.2012 weggefallen. Ergibt die Überwachung in den vorangegangenen zwei Jahren, dass die für diesen Zeitraum geltenden Grenzwerte eingehalten wurden, kann das Intervall der Überwachung nach Zustimmung des Bundesministers für Gesundheit auf höchstens vier Wochen erstreckt werden.

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