Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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* Die Probenahme beginntAnl. 2 Wochen vor Beginn der BadesaisonBGewV seit 31.12.2012 weggefallen. Ergibt die Überwachung in den vorangegangenen zwei Jahren, dass die für diesen Zeitraum geltenden Grenzwerte eingehalten wurden, kann das Intervall der Überwachung nach Zustimmung des Bundesministers für Gesundheit auf höchstens vier Wochen erstreckt werden.
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* Die Probenahme beginntAnl. 2 Wochen vor Beginn der BadesaisonBGewV seit 31.12.2012 weggefallen. Ergibt die Überwachung in den vorangegangenen zwei Jahren, dass die für diesen Zeitraum geltenden Grenzwerte eingehalten wurden, kann das Intervall der Überwachung nach Zustimmung des Bundesministers für Gesundheit auf höchstens vier Wochen erstreckt werden.