§ 7 KRG Inkrafttreten

Kunstrückgabegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2023 bis 31.12.9999

§ 4b samt Überschrift, § 6 Z 2 und § 7 samt Überschrift in der Fassung des BGBl. I Nr. 158/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Paragraph 4 b, samt Überschrift, Paragraph 6, Ziffer 2 und Paragraph 7, samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 158 aus 2023, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2023 bis 31.12.9999

§ 4b samt Überschrift, § 6 Z 2 und § 7 samt Überschrift in der Fassung des BGBl. I Nr. 158/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Paragraph 4 b, samt Überschrift, Paragraph 6, Ziffer 2 und Paragraph 7, samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 158 aus 2023, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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