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§ 4b samt Überschrift, § 6 Z 2 und § 7 samt Überschrift in der Fassung des BGBl. I Nr. 158/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Paragraph 4 b, samt Überschrift, Paragraph 6, Ziffer 2 und Paragraph 7, samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 158 aus 2023, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
§ 4b samt Überschrift, § 6 Z 2 und § 7 samt Überschrift in der Fassung des BGBl. I Nr. 158/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Paragraph 4 b, samt Überschrift, Paragraph 6, Ziffer 2 und Paragraph 7, samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 158 aus 2023, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.