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---------------------------------------------------------------------(1) Der Dialog zwischen den Sozialpartnern auf Unionsebene kann, falls sie es wünschen, zur Herstellung vertraglicher Beziehungen einschließlich des Abschlusses von Vereinbarungen führen.
*1(2) Die Fassung entsprichtDurchführung der gemäßauf Unionsebene geschlossenen Vereinbarungen erfolgt entweder nach den jeweiligen Verfahren und Gepflogenheiten der Sozialpartner und der Mitgliedstaaten oder — in den durch Artikel 79 WVK berichtigten Fassung153 erfassten Bereichen — auf gemeinsamen Antrag der Konsolidierten FassungUnterzeichnerparteien durch einen Beschluss des Vertrags zur GründungRates auf Vorschlag der Europäischen Gemeinschaft inKommission. Das Europäische Parlament wird unterrichtet.
Der Rat beschließt einstimmig, sofern die betreffende Vereinbarung eine oder mehrere Bestimmungen betreffend einen der Fassung des Berichtigungsprotokolls vom 16. März 1999Bereiche enthält, für die nach Artikel 153 Absatz 2 Einstimmigkeit erforderlich ist.
---------------------------------------------------------------------(1) Der Dialog zwischen den Sozialpartnern auf Unionsebene kann, falls sie es wünschen, zur Herstellung vertraglicher Beziehungen einschließlich des Abschlusses von Vereinbarungen führen.
*1(2) Die Fassung entsprichtDurchführung der gemäßauf Unionsebene geschlossenen Vereinbarungen erfolgt entweder nach den jeweiligen Verfahren und Gepflogenheiten der Sozialpartner und der Mitgliedstaaten oder — in den durch Artikel 79 WVK berichtigten Fassung153 erfassten Bereichen — auf gemeinsamen Antrag der Konsolidierten FassungUnterzeichnerparteien durch einen Beschluss des Vertrags zur GründungRates auf Vorschlag der Europäischen Gemeinschaft inKommission. Das Europäische Parlament wird unterrichtet.
Der Rat beschließt einstimmig, sofern die betreffende Vereinbarung eine oder mehrere Bestimmungen betreffend einen der Fassung des Berichtigungsprotokolls vom 16. März 1999Bereiche enthält, für die nach Artikel 153 Absatz 2 Einstimmigkeit erforderlich ist.