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UMWELT
Im Hinblick hierauf umfassen die den Erfordernissen des Umweltschutzes entsprechenden Harmonisierungsmaßnahmen gegebenenfallsDie Union entwickelt und verfolgt weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um eine Schutzklausel, mitharmonische Entwicklung der die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, aus nicht wirtschaftlich bedingten umweltpolitischen Gründen vorläufige MaßnahmenUnion als Ganzes zu treffenfördern.
Die Union setzt sich insbesondere zum Ziel, die einem gemeinschaftlichen Kontrollverfahren unterliegen.
Unterabsatz 1 berührt nicht die ZuständigkeitUnterschiede im Entwicklungsstand der Mitgliedstaaten, in internationalen Gremienverschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verhandelnverringern.
Unter den betreffenden Gebieten gilt besondere Aufmerksamkeit den ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und internationale Abkommen zu schließenden Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen.
UMWELT
Im Hinblick hierauf umfassen die den Erfordernissen des Umweltschutzes entsprechenden Harmonisierungsmaßnahmen gegebenenfallsDie Union entwickelt und verfolgt weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um eine Schutzklausel, mitharmonische Entwicklung der die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, aus nicht wirtschaftlich bedingten umweltpolitischen Gründen vorläufige MaßnahmenUnion als Ganzes zu treffenfördern.
Die Union setzt sich insbesondere zum Ziel, die einem gemeinschaftlichen Kontrollverfahren unterliegen.
Unterabsatz 1 berührt nicht die ZuständigkeitUnterschiede im Entwicklungsstand der Mitgliedstaaten, in internationalen Gremienverschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verhandelnverringern.
Unter den betreffenden Gebieten gilt besondere Aufmerksamkeit den ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und internationale Abkommen zu schließenden Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen.