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GegenDas Europäische Parlament kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Entscheidungen des Gerichts erster Instanz auf Grund dieses Absatzes kann nach Maßgabe der Bedingungen und innerhalb der GrenzenKommission auffordern, geeignete Vorschläge zu Fragen zu unterbreiten, die innach seiner Auffassung die Ausarbeitung eines Unionsakts zur Durchführung der Satzung vorgesehen sind, beim Gerichtshof ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel eingelegt werdenVerträge erfordern.
Die Entscheidungen des Gerichts erster Instanz auf Grund dieses Absatzes können nach Maßgabe der Bedingungen und innerhalb der Grenzen, Legt die in der Satzung vorgesehen sindKommission keinen Vorschlag vor, in Ausnahmefällen vom Gerichtshof überprüft werden, wennso teilt sie dem Europäischen Parlament die ernste Gefahr besteht, dass die Einheit oder Kohärenz des Gemeinschaftsrechts berührt wirdGründe dafür mit.
Wenn das Gericht erster Instanz der Auffassung ist, dass eine Rechtssache eine Grundsatzentscheidung erfordert, die die Einheit oder die Kohärenz des Gemeinschaftsrechts berühren könnte, kann es die Rechtssache zur Entscheidung an den Gerichtshof verweisen. Die Entscheidungen des Gerichts erster Instanz über Anträge auf Vorabentscheidung können nach Maßgabe der Bedingungen und innerhalb der Grenzen, die in der Satzung vorgesehen sind, in Ausnahmefällen vom Gerichtshof überprüft werden, wenn die ernste Gefahr besteht, dass die Einheit oder die Kohärenz des Gemeinschaftsrechts berührt wird.
GegenDas Europäische Parlament kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Entscheidungen des Gerichts erster Instanz auf Grund dieses Absatzes kann nach Maßgabe der Bedingungen und innerhalb der GrenzenKommission auffordern, geeignete Vorschläge zu Fragen zu unterbreiten, die innach seiner Auffassung die Ausarbeitung eines Unionsakts zur Durchführung der Satzung vorgesehen sind, beim Gerichtshof ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel eingelegt werdenVerträge erfordern.
Die Entscheidungen des Gerichts erster Instanz auf Grund dieses Absatzes können nach Maßgabe der Bedingungen und innerhalb der Grenzen, Legt die in der Satzung vorgesehen sindKommission keinen Vorschlag vor, in Ausnahmefällen vom Gerichtshof überprüft werden, wennso teilt sie dem Europäischen Parlament die ernste Gefahr besteht, dass die Einheit oder Kohärenz des Gemeinschaftsrechts berührt wirdGründe dafür mit.
Wenn das Gericht erster Instanz der Auffassung ist, dass eine Rechtssache eine Grundsatzentscheidung erfordert, die die Einheit oder die Kohärenz des Gemeinschaftsrechts berühren könnte, kann es die Rechtssache zur Entscheidung an den Gerichtshof verweisen. Die Entscheidungen des Gerichts erster Instanz über Anträge auf Vorabentscheidung können nach Maßgabe der Bedingungen und innerhalb der Grenzen, die in der Satzung vorgesehen sind, in Ausnahmefällen vom Gerichtshof überprüft werden, wenn die ernste Gefahr besteht, dass die Einheit oder die Kohärenz des Gemeinschaftsrechts berührt wird.