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Bei Beschlüssen über die in Unterabsatz 2 genannten entsprechenden Maßnahmen berücksichtigtDie Rechtsakte des Rates, der Rat Bereiche wie Zoll- und Handelspolitik, Steuerpolitik, Freizonen, Agrar- und FischereipolitikKommission oder der Europäischen Zentralbank, die Bedingungen für die Versorgung mit Rohstoffen und grundlegenden Verbrauchsgüterneine Zahlung auferlegen, staatliche Beihilfen sowie die Bedingungen fürsind vollstreckbare Titel; dies gilt nicht gegenüber Staaten.
Die Zwangsvollstreckung erfolgt nach den Zugang zu den Strukturfonds und zu den horizontalen Gemeinschaftsprogrammen.
Der Rat beschließt dieVorschriften des Zivilprozessrechts des Staates, in Unterabsatz 2 genannten Maßnahmen unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale und Zwänge der Gebiete in äußerster Randlage, ohne dabei die Integrität und Kohärenz der gemeinschaftlichen Rechtsordnungdessen Hoheitsgebiet sie stattfindet. Die Vollstreckungsklausel wird nach einer Prüfung, die auch den Binnenmarkt und die gemeinsamen Politiken umfaßt, auszuhöhlen.
Dieser Vertrag findet keine Anwendungsich lediglich auf die überseeischen LänderEchtheit des Titels erstrecken darf, von der staatlichen Behörde erteilt, welche die Regierung jedes Mitgliedstaats zu diesem Zweck bestimmt und Hoheitsgebiete,der Kommission und dem Gerichtshof der Europäischen Union benennt.
Sind diese Formvorschriften auf Antrag der die besondere Beziehungen zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland unterhalten undVollstreckung betreibenden Partei erfüllt, so kann diese die in dem genannten Anhang nicht aufgeführtZwangsvollstreckung nach innerstaatlichem Recht betreiben, indem sie die zuständige Stelle unmittelbar anruft.
Die Zwangsvollstreckung kann nur durch eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt werden. Für die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Vollstreckungsmaßnahmen sind jedoch die einzelstaatlichen Rechtsprechungsorgane zuständig.
Bei Beschlüssen über die in Unterabsatz 2 genannten entsprechenden Maßnahmen berücksichtigtDie Rechtsakte des Rates, der Rat Bereiche wie Zoll- und Handelspolitik, Steuerpolitik, Freizonen, Agrar- und FischereipolitikKommission oder der Europäischen Zentralbank, die Bedingungen für die Versorgung mit Rohstoffen und grundlegenden Verbrauchsgüterneine Zahlung auferlegen, staatliche Beihilfen sowie die Bedingungen fürsind vollstreckbare Titel; dies gilt nicht gegenüber Staaten.
Die Zwangsvollstreckung erfolgt nach den Zugang zu den Strukturfonds und zu den horizontalen Gemeinschaftsprogrammen.
Der Rat beschließt dieVorschriften des Zivilprozessrechts des Staates, in Unterabsatz 2 genannten Maßnahmen unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale und Zwänge der Gebiete in äußerster Randlage, ohne dabei die Integrität und Kohärenz der gemeinschaftlichen Rechtsordnungdessen Hoheitsgebiet sie stattfindet. Die Vollstreckungsklausel wird nach einer Prüfung, die auch den Binnenmarkt und die gemeinsamen Politiken umfaßt, auszuhöhlen.
Dieser Vertrag findet keine Anwendungsich lediglich auf die überseeischen LänderEchtheit des Titels erstrecken darf, von der staatlichen Behörde erteilt, welche die Regierung jedes Mitgliedstaats zu diesem Zweck bestimmt und Hoheitsgebiete,der Kommission und dem Gerichtshof der Europäischen Union benennt.
Sind diese Formvorschriften auf Antrag der die besondere Beziehungen zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland unterhalten undVollstreckung betreibenden Partei erfüllt, so kann diese die in dem genannten Anhang nicht aufgeführtZwangsvollstreckung nach innerstaatlichem Recht betreiben, indem sie die zuständige Stelle unmittelbar anruft.
Die Zwangsvollstreckung kann nur durch eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt werden. Für die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Vollstreckungsmaßnahmen sind jedoch die einzelstaatlichen Rechtsprechungsorgane zuständig.