Anl. 1 AEUV (weggefallen)

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2009 bis 31.12.9999
LISTE

zu Artikel 32 dieses Vertrags

--------------------------------------------------------------------

-Anl. 1 - - 2 -

Nummer des

Brüsseler Warenbezeichnung

Zolltarifschemas

--------------------------------------------------------------------

KAPITEL 1 Lebende Tiere

KAPITEL 2 Fleisch und genießbarer Schlachtabfall

KAPITEL 3 Fische, Krebstiere und Weichtiere

KAPITEL 4 Milch und Milcherzeugnisse, Vogeleier;

natürlicher Honig

KAPITEL 5

05.04 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als

Fischen, ganz oder geteilt

05.15 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder

genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere

des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar

KAPITEL 6 Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels

KAPITEL 7 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu

Ernährungszwecken verwendet werden

KAPITEL 8 Genießbare Früchte, Schalen von Zitrusfrüchten

oder von Melonen

KAPITEL 9 Kaffee, Tee und Gewürze, ausgenommen Mate

(Position 09.03)

KAPITEL 10 Getreide

KAPITEL 11 Müllereierzeugnisse, Malz; Stärke; Kleber,

Inulin

KAPITEL 12 Ölsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene

Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder

Heilgebrauch, Stroh und Futter

KAPITEL 13

ex 13.03 Pektin

KAPITEL 15

15.01 Schweineschmalz; Geflügelfett, ausgepreßt oder

ausgeschmolzen

15.02 Talg von Rindern, Schafen oder Ziegen, roh oder

ausgeschmolzen, einschließlich Premier Jus

15.03 Schmalzstearin; Oleostearin; Schmalzöl,

Oleomargarine und Talgöl, weder emulgiert,

vermischt noch anders verarbeitet

15.04 Fette und Öle von Fischen oder

Meeressäugetieren, auch raffiniert

15.07 Fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, roh,

gereinigt oder raffiniert

15.12 Tierische und pflanzliche Fette und Öle,

gehärtet, auch raffiniert, jedoch nicht weiter

verarbeitet

15.13 Margarine, Kunstspeisefett und andere

genießbare verarbeitete Fette

15.17 Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen

oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen

KAPITEL 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren

und Weichtieren

KAPITEL 17

17.01 Rüben- und Rohrzucker, fest

17.02 Andere Zucker; Sirupe; Kunsthonig, auch mit

natürlichem Honig vermischt; Zucker und

Melassen, karamelisiert

17.03 Melassen, auch entfärbt

17.05 (*1) Zucker, Sirupe und Melassen, aromatisiert oder

gefärbt (einschließlich Vanille- und

Vanillinzucker), ausgenommen Fruchtsäfte mit

beliebigem Zusatz von Zucker

KAPITEL 18

18.01 Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet

18.02 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer

Kakaoabfall

KAPITEL 20 Zubereitungen von Gemüse, Küchenkräutern,

Früchten und anderen Pflanzen oder

Pflanzenteilen

KAPITEL 22

22.04 Traubenmost, teilweise vergoren, auch ohne

Alkohol stummgemacht

22.05 Wein aus frischen Weintrauben; mit Alkohol

stummgemachter Most aus frischen Weintrauben

22.07 Apfelwein, Birnenwein, Met und andere gegorene

Getränke

ex 22.08 (*1) Äthylalkohol und Sprit, vergällt und

ex 22.09 (*1) unvergällt, mit einem beliebigen

Äthylalkoholgehalt, hergestellt aus

landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in

Anhang I des Vertrags aufgeführt sind

(ausgenommen Branntwein, Likör und andere

alkoholische Getränke, zusammengesetzte

alkoholische Zubereitungen - Essenzen - zur

Herstellung von Getränken)

ex 22.10 (*1) Speiseessig

KAPITEL 23 Rückstände und Abfälle der

Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter

KAPITEL 24

24.01 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle

KAPITEL 45

45.01 Naturkork, unbearbeitet, und Korkabfälle;

Korkschrot, Korkmehl

KAPITEL 54

54.01 Flachs, roh, geröstet, geschwungen, gehechelt

oder anders bearbeitet, jedoch nicht

versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich

Reißspinnstoff)

KAPITEL 57

57.01 Hanf (Cannabis sativa), roh, geröstet,

geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet,

jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle

(einschließlich Reißspinnstoff)

---------------------------------------------------------------------

(*1) Position eingefügt gemäß Artikel 1 der Verordnung NrAEUV seit 30.11.2009 weggefallen. 7a des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 18. Dezember 1959 (ABl. Nr. 7 vom 30.1.1961, S. 71/61).

Stand vor dem 30.11.2009

In Kraft vom 01.01.1995 bis 30.11.2009
LISTE

zu Artikel 32 dieses Vertrags

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-Anl. 1 - - 2 -

Nummer des

Brüsseler Warenbezeichnung

Zolltarifschemas

--------------------------------------------------------------------

KAPITEL 1 Lebende Tiere

KAPITEL 2 Fleisch und genießbarer Schlachtabfall

KAPITEL 3 Fische, Krebstiere und Weichtiere

KAPITEL 4 Milch und Milcherzeugnisse, Vogeleier;

natürlicher Honig

KAPITEL 5

05.04 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als

Fischen, ganz oder geteilt

05.15 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder

genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere

des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar

KAPITEL 6 Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels

KAPITEL 7 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu

Ernährungszwecken verwendet werden

KAPITEL 8 Genießbare Früchte, Schalen von Zitrusfrüchten

oder von Melonen

KAPITEL 9 Kaffee, Tee und Gewürze, ausgenommen Mate

(Position 09.03)

KAPITEL 10 Getreide

KAPITEL 11 Müllereierzeugnisse, Malz; Stärke; Kleber,

Inulin

KAPITEL 12 Ölsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene

Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder

Heilgebrauch, Stroh und Futter

KAPITEL 13

ex 13.03 Pektin

KAPITEL 15

15.01 Schweineschmalz; Geflügelfett, ausgepreßt oder

ausgeschmolzen

15.02 Talg von Rindern, Schafen oder Ziegen, roh oder

ausgeschmolzen, einschließlich Premier Jus

15.03 Schmalzstearin; Oleostearin; Schmalzöl,

Oleomargarine und Talgöl, weder emulgiert,

vermischt noch anders verarbeitet

15.04 Fette und Öle von Fischen oder

Meeressäugetieren, auch raffiniert

15.07 Fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, roh,

gereinigt oder raffiniert

15.12 Tierische und pflanzliche Fette und Öle,

gehärtet, auch raffiniert, jedoch nicht weiter

verarbeitet

15.13 Margarine, Kunstspeisefett und andere

genießbare verarbeitete Fette

15.17 Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen

oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen

KAPITEL 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren

und Weichtieren

KAPITEL 17

17.01 Rüben- und Rohrzucker, fest

17.02 Andere Zucker; Sirupe; Kunsthonig, auch mit

natürlichem Honig vermischt; Zucker und

Melassen, karamelisiert

17.03 Melassen, auch entfärbt

17.05 (*1) Zucker, Sirupe und Melassen, aromatisiert oder

gefärbt (einschließlich Vanille- und

Vanillinzucker), ausgenommen Fruchtsäfte mit

beliebigem Zusatz von Zucker

KAPITEL 18

18.01 Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet

18.02 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer

Kakaoabfall

KAPITEL 20 Zubereitungen von Gemüse, Küchenkräutern,

Früchten und anderen Pflanzen oder

Pflanzenteilen

KAPITEL 22

22.04 Traubenmost, teilweise vergoren, auch ohne

Alkohol stummgemacht

22.05 Wein aus frischen Weintrauben; mit Alkohol

stummgemachter Most aus frischen Weintrauben

22.07 Apfelwein, Birnenwein, Met und andere gegorene

Getränke

ex 22.08 (*1) Äthylalkohol und Sprit, vergällt und

ex 22.09 (*1) unvergällt, mit einem beliebigen

Äthylalkoholgehalt, hergestellt aus

landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in

Anhang I des Vertrags aufgeführt sind

(ausgenommen Branntwein, Likör und andere

alkoholische Getränke, zusammengesetzte

alkoholische Zubereitungen - Essenzen - zur

Herstellung von Getränken)

ex 22.10 (*1) Speiseessig

KAPITEL 23 Rückstände und Abfälle der

Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter

KAPITEL 24

24.01 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle

KAPITEL 45

45.01 Naturkork, unbearbeitet, und Korkabfälle;

Korkschrot, Korkmehl

KAPITEL 54

54.01 Flachs, roh, geröstet, geschwungen, gehechelt

oder anders bearbeitet, jedoch nicht

versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich

Reißspinnstoff)

KAPITEL 57

57.01 Hanf (Cannabis sativa), roh, geröstet,

geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet,

jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle

(einschließlich Reißspinnstoff)

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(*1) Position eingefügt gemäß Artikel 1 der Verordnung NrAEUV seit 30.11.2009 weggefallen. 7a des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 18. Dezember 1959 (ABl. Nr. 7 vom 30.1.1961, S. 71/61).

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