Art. 27a EUV (weggefallen)

Vertrag über die Europäische Union

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2009 bis 31.12.9999
(1) Eine verstärkte Zusammenarbeit in einem unter diesen Titel fallenden Bereich hat zum Ziel, die Werte der gesamten Union zu wahren und ihren Interessen zu dienen, unter Behauptung der Identität der Union als kohärenter Kraft auf internationaler EbeneArt. Bei einer solchen Zusammenarbeit werden beachtet

  • -Strichaufzählungdie Grundsätze, die Ziele, die allgemeinen Leitlinien und die Kohärenz der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie die im Rahmen dieser Politik gefassten Beschlüsse,
  • -Strichaufzählungdie Zuständigkeiten der Europäischen Gemeinschaft und
  • -Strichaufzählungdie Kohärenz zwischen der Unionspolitik insgesamt und dem außenpolitischen Handeln der Union.

(2) Für eine verstärkte Zusammenarbeit nach diesem Artikel gelten die Artikel 11 bis 27 und die Artikel 27b bis 28, soweit nicht in Artikel 27c und in den Artikeln 43 bis 45 etwas anderes bestimmt ist27a EUV seit 30.11.2009 weggefallen.

Stand vor dem 30.11.2009

In Kraft vom 01.02.2003 bis 30.11.2009
(1) Eine verstärkte Zusammenarbeit in einem unter diesen Titel fallenden Bereich hat zum Ziel, die Werte der gesamten Union zu wahren und ihren Interessen zu dienen, unter Behauptung der Identität der Union als kohärenter Kraft auf internationaler EbeneArt. Bei einer solchen Zusammenarbeit werden beachtet

  • -Strichaufzählungdie Grundsätze, die Ziele, die allgemeinen Leitlinien und die Kohärenz der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie die im Rahmen dieser Politik gefassten Beschlüsse,
  • -Strichaufzählungdie Zuständigkeiten der Europäischen Gemeinschaft und
  • -Strichaufzählungdie Kohärenz zwischen der Unionspolitik insgesamt und dem außenpolitischen Handeln der Union.

(2) Für eine verstärkte Zusammenarbeit nach diesem Artikel gelten die Artikel 11 bis 27 und die Artikel 27b bis 28, soweit nicht in Artikel 27c und in den Artikeln 43 bis 45 etwas anderes bestimmt ist27a EUV seit 30.11.2009 weggefallen.

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