Art. 38 EUV

Vertrag über die Europäische Union

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2009 bis 31.12.9999
In Übereinkünften nach Artikel 24 können Angelegenheiten geregelt werden, die unter diesen Titel fallen.

Stand vor dem 30.11.2009

In Kraft vom 01.01.1995 bis 30.11.2009
In Übereinkünften nach Artikel 24 können Angelegenheiten geregelt werden, die unter diesen Titel fallen.

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