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Bei der Ausarbeitung von Entwürfen für ein Gesetz, eine Verordnung oder eine Maßnahme grundsätzlicher Art, welche eine Informationsverpflichtung für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen enthalten soll, ist von der jeweils zuständigen Bundesministerin/vom jeweils zuständigen Bundesminister beim Betreiberim Wege der InformationsverpflichtungsdatenbankOnce-Only-Plattform anzufragen, ob eine diesbezügliche oder ähnliche Informationsverpflichtung bereits von einem bestehenden Gesetz, von einer bestehenden Verordnung oder von einer bestehenden Maßnahme grundsätzlicher Art begründet wird. Diesfalls hat die mit der Ausarbeitung des Entwurfs betraute Bundesministerin/der mit der Ausarbeitung des Entwurfs betraute Bundesminister zu prüfen, obnach Maßgabe der technischen Möglichkeiten und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben eine gemeinsame Nutzung der Informationsverpflichtung möglich ist und gegebenenfalls diesdieser vorhandenen Daten ihrem/seinem Entwurf zugrunde zu legen. IstLiegt eine gemeinsame Nutzungdiesbezügliche Informationsverpflichtung nicht möglichvor, so isthat die mit der Ausarbeitung des Entwurfs betraute Bundesministerin/der mit der Ausarbeitung des Entwurfs betraute Bundesminister zu prüfen, ob die für ihren/seinen Entwurf erforderliche Informationsverpflichtung auf dieeine bereits bestehende ähnliche Informationsverpflichtung abgestimmt werden kann.
Bei der Ausarbeitung von Entwürfen für ein Gesetz, eine Verordnung oder eine Maßnahme grundsätzlicher Art, welche eine Informationsverpflichtung für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen enthalten soll, ist von der jeweils zuständigen Bundesministerin/vom jeweils zuständigen Bundesminister beim Betreiberim Wege der InformationsverpflichtungsdatenbankOnce-Only-Plattform anzufragen, ob eine diesbezügliche oder ähnliche Informationsverpflichtung bereits von einem bestehenden Gesetz, von einer bestehenden Verordnung oder von einer bestehenden Maßnahme grundsätzlicher Art begründet wird. Diesfalls hat die mit der Ausarbeitung des Entwurfs betraute Bundesministerin/der mit der Ausarbeitung des Entwurfs betraute Bundesminister zu prüfen, obnach Maßgabe der technischen Möglichkeiten und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben eine gemeinsame Nutzung der Informationsverpflichtung möglich ist und gegebenenfalls diesdieser vorhandenen Daten ihrem/seinem Entwurf zugrunde zu legen. IstLiegt eine gemeinsame Nutzungdiesbezügliche Informationsverpflichtung nicht möglichvor, so isthat die mit der Ausarbeitung des Entwurfs betraute Bundesministerin/der mit der Ausarbeitung des Entwurfs betraute Bundesminister zu prüfen, ob die für ihren/seinen Entwurf erforderliche Informationsverpflichtung auf dieeine bereits bestehende ähnliche Informationsverpflichtung abgestimmt werden kann.