§ 6 BRPCV Inkrafttreten

Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.11.2012 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und findet auf Lehrgänge Anwendung, die nach dem 1. Jänner 2010 gemäß § 8 des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung anerkannt werden. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und findet auf Lehrgänge Anwendung, die nach dem 1. Jänner 2010 gemäß Paragraph 8, des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung anerkannt werden.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und findet auf Lehrgänge Anwendung, die nach dem 1. Jänner 2010 gemäß § 8 des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung anerkannt werden.Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und findet auf Lehrgänge Anwendung, die nach dem 1. Jänner 2010 gemäß Paragraph 8, des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung anerkannt werden.
  2. (2)Absatz 2,Die Anlagen 1 und 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 391/2012 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Die Anlagen 1 und 4 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 391 aus 2012, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Stand vor dem 29.11.2012

In Kraft vom 02.02.2010 bis 29.11.2012
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und findet auf Lehrgänge Anwendung, die nach dem 1. Jänner 2010 gemäß § 8 des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung anerkannt werden. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und findet auf Lehrgänge Anwendung, die nach dem 1. Jänner 2010 gemäß Paragraph 8, des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung anerkannt werden.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und findet auf Lehrgänge Anwendung, die nach dem 1. Jänner 2010 gemäß § 8 des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung anerkannt werden.Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und findet auf Lehrgänge Anwendung, die nach dem 1. Jänner 2010 gemäß Paragraph 8, des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung anerkannt werden.
  2. (2)Absatz 2,Die Anlagen 1 und 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 391/2012 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Die Anlagen 1 und 4 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 391 aus 2012, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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