Anl. 3 GeoDIG

Geodateninfrastrukturgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.12.2012 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsStatistische EinheitenEinheiten für die Verbreitung oder Verwendung statistischer Daten.

  1. 2.Ziffer 2GebäudeGeografischer Standort von Gebäuden.

  1. 3.Ziffer 3BodenBeschreibung von Boden und Unterboden anhand von Tiefe, Textur, Struktur und Gehalt an Teilchen sowie organischem Material, Steinigkeit, Erosion, gegebenenfalls durchschnittliches Gefälle und erwartete Wasserspeicherkapazität.

  1. 4.Ziffer 4BodennutzungBeschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete).

  1. 5.Ziffer 5Gesundheit und SicherheitGeografische Verteilung verstärkt auftretender pathologischer Befunde (Allergien, Krebserkrankungen, Erkrankungen der Atemwege usw.), Informationen über Auswirkungen auf die Gesundheit (Biomarker, Rückgang der Fruchtbarkeit, Epidemien) oder auf das Wohlbefinden (Ermüdung, Stress usw.) der Menschen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität (Luftverschmutzung, Chemikalien, Abbau der Ozonschicht, Lärm usw.) oder in mittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität (Nahrung, genetisch veränderte Organismen usw.).

  1. 6.Ziffer 6Versorgungswirtschaft und staatliche DiensteVersorgungseinrichtungen wie Abwasser- und Abfallentsorgung, Energieversorgung und Wasserversorgung; staatliche Verwaltungs- und Sozialdienste wie öffentliche Verwaltung, Katastrophenschutz, Schulen und Krankenhäuser.

  1. 7.Ziffer 7UmweltüberwachungStandort und Betrieb von Umweltüberwachungseinrichtungen einschließlich Beobachtung und Messung von Schadstoffen, des Zustands von Umweltmedien und anderen Parametern des Ökosystems (Artenvielfalt, ökologischer Zustand der Vegetation usw.) durch oder im Auftrag von öffentlichen BehördenGeodatenstellen.

  1. 8.Ziffer 8Produktions- und Industrieanlagen Standorte für industrielle Produktion, einschließlich durch die Richtlinie 962008/611/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, ABl. Nr. L 25724 vom 1029. Oktober 1996Jänner 2008 S. 26, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 166/2006, ABl. Nr. L 33 vom 4. Februar 2006 S. 18, erfasste Anlagen und Einrichtungen zur Wasserentnahme sowie Bergbau- und Lagerstandorte. Standorte für industrielle Produktion, einschließlich durch die Richtlinie 962008/611/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Amtsblatt Nummer L 25724 vom 1029. Oktober 1996Jänner 2008 Seite 26, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 166 aus 2006,, Amtsblatt Nummer L 33 vom 4. Februar 2006 Seite 18, erfasste Anlagen und Einrichtungen zur Wasserentnahme sowie Bergbau- und Lagerstandorte.

  1. 9.Ziffer 9Landwirtschaftliche Anlagen und AquakulturanlagenLandwirtschaftliche Anlagen und Produktionsstätten (einschließlich Bewässerungssystemen, Gewächshäusern und Ställen).

  1. 10.Ziffer 10Verteilung der Bevölkerung - DemografieGeografische Verteilung der Bevölkerung, einschließlich Bevölkerungsmerkmalen und Tätigkeitsebenen, zusammengefasst nach Gitter, Region, Verwaltungseinheit oder sonstigen analytischen Einheiten.

  1. 11.Ziffer 11Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und BerichterstattungseinheitenAuf internationaler, europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene bewirtschaftete, geregelte oder zu Zwecken der Berichterstattung herangezogene Gebiete. Dazu zählen Deponien, Trinkwasserschutzgebiete, nitratempfindliche Gebiete, geregelte Fahrwasser auf See oder auf großen Binnengewässern, Gebiete für die Abfallverklappung, Lärmschutzgebiete, für Exploration und Bergbau ausgewiesene Gebiete, Flussgebietseinheiten, entsprechende Berichterstattungseinheiten und Gebiete des Küstenzonenmanagements.

  1. 12.Ziffer 12Gebiete mit naturbedingten RisikenGefährdete Gebiete, eingestuft nach naturbedingten Risiken (sämtliche atmosphärischen, hydrologischen, seismischen, vulkanischen Phänomene sowie Naturfeuer, die aufgrund ihres örtlichen Auftretens sowie ihrer Schwere und Häufigkeit signifikante Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können), z. B. Überschwemmungen, Erdrutsche und Bodensenkungen, Lawinen, Waldbrände, Erdbeben oder Vulkanausbrüche.

  1. 13.Ziffer 13Atmosphärische BedingungenPhysikalische Bedingungen in der Atmosphäre. Dazu zählen Geodaten auf der Grundlage von Messungen, Modellen oder einer Kombination aus beiden sowie Angabe der Messstandorte.

  1. 14.Ziffer 14Meteorologisch-geografische KennwerteWitterungsbedingungen und deren Messung; Niederschlag, Temperatur, Gesamtverdunstung (Evapotranspiration), Windgeschwindigkeit und Windrichtung.

  1. 15.Ziffer 15Ozeanografisch-geografische KennwertePhysikalische Bedingungen der Ozeane (Strömungsverhältnisse, Salinität, Wellenhöhe usw.).

  1. 16.Ziffer 16MeeresregionenPhysikalische Bedingungen von Meeren und salzhaltigen Gewässern, aufgeteilt nach Regionen und Teilregionen mit gemeinsamen Merkmalen.

  1. 17.Ziffer 17Biogeografische RegionenGebiete mit relativ homogenen ökologischen Bedingungen und gemeinsamen Merkmalen.

  1. 18.Ziffer 18Lebensräume und BiotopeGeografische Gebiete mit spezifischen ökologischen Bedingungen, Prozessen, Strukturen und (lebensunterstützenden) Funktionen als physische Grundlage für dort lebende Organismen. Dies umfasst auch durch geografische, abiotische und biotische Merkmale gekennzeichnete natürliche oder naturnahe terrestrische und aquatische Gebiete.

  1. 19.Ziffer 19Verteilung der ArtenGeografische Verteilung des Auftretens von Tier- und Pflanzenarten, zusammengefasst in Gittern, Region, Verwaltungseinheit oder sonstigen analytischen Einheiten.

  1. 20.Ziffer 20EnergiequellenEnergiequellen wie Kohlenwasserstoffe, Wasserkraft, Bioenergie, Sonnen- und Windenergie usw., gegebenenfalls mit Tiefen- bzw. Höhenangaben zur Ausdehnung der Energiequelle.

  1. 21.Ziffer 21Mineralische BodenschätzeMineralische Bodenschätze wie Metallerze, Industrieminerale usw., gegebenenfalls mit Tiefen- bzw. Höhenangaben zur Ausdehnung der Bodenschätze.

Stand vor dem 14.12.2012

In Kraft vom 02.03.2010 bis 14.12.2012
  1. 1.Ziffer einsStatistische EinheitenEinheiten für die Verbreitung oder Verwendung statistischer Daten.

  1. 2.Ziffer 2GebäudeGeografischer Standort von Gebäuden.

  1. 3.Ziffer 3BodenBeschreibung von Boden und Unterboden anhand von Tiefe, Textur, Struktur und Gehalt an Teilchen sowie organischem Material, Steinigkeit, Erosion, gegebenenfalls durchschnittliches Gefälle und erwartete Wasserspeicherkapazität.

  1. 4.Ziffer 4BodennutzungBeschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete).

  1. 5.Ziffer 5Gesundheit und SicherheitGeografische Verteilung verstärkt auftretender pathologischer Befunde (Allergien, Krebserkrankungen, Erkrankungen der Atemwege usw.), Informationen über Auswirkungen auf die Gesundheit (Biomarker, Rückgang der Fruchtbarkeit, Epidemien) oder auf das Wohlbefinden (Ermüdung, Stress usw.) der Menschen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität (Luftverschmutzung, Chemikalien, Abbau der Ozonschicht, Lärm usw.) oder in mittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität (Nahrung, genetisch veränderte Organismen usw.).

  1. 6.Ziffer 6Versorgungswirtschaft und staatliche DiensteVersorgungseinrichtungen wie Abwasser- und Abfallentsorgung, Energieversorgung und Wasserversorgung; staatliche Verwaltungs- und Sozialdienste wie öffentliche Verwaltung, Katastrophenschutz, Schulen und Krankenhäuser.

  1. 7.Ziffer 7UmweltüberwachungStandort und Betrieb von Umweltüberwachungseinrichtungen einschließlich Beobachtung und Messung von Schadstoffen, des Zustands von Umweltmedien und anderen Parametern des Ökosystems (Artenvielfalt, ökologischer Zustand der Vegetation usw.) durch oder im Auftrag von öffentlichen BehördenGeodatenstellen.

  1. 8.Ziffer 8Produktions- und Industrieanlagen Standorte für industrielle Produktion, einschließlich durch die Richtlinie 962008/611/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, ABl. Nr. L 25724 vom 1029. Oktober 1996Jänner 2008 S. 26, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 166/2006, ABl. Nr. L 33 vom 4. Februar 2006 S. 18, erfasste Anlagen und Einrichtungen zur Wasserentnahme sowie Bergbau- und Lagerstandorte. Standorte für industrielle Produktion, einschließlich durch die Richtlinie 962008/611/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Amtsblatt Nummer L 25724 vom 1029. Oktober 1996Jänner 2008 Seite 26, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 166 aus 2006,, Amtsblatt Nummer L 33 vom 4. Februar 2006 Seite 18, erfasste Anlagen und Einrichtungen zur Wasserentnahme sowie Bergbau- und Lagerstandorte.

  1. 9.Ziffer 9Landwirtschaftliche Anlagen und AquakulturanlagenLandwirtschaftliche Anlagen und Produktionsstätten (einschließlich Bewässerungssystemen, Gewächshäusern und Ställen).

  1. 10.Ziffer 10Verteilung der Bevölkerung - DemografieGeografische Verteilung der Bevölkerung, einschließlich Bevölkerungsmerkmalen und Tätigkeitsebenen, zusammengefasst nach Gitter, Region, Verwaltungseinheit oder sonstigen analytischen Einheiten.

  1. 11.Ziffer 11Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und BerichterstattungseinheitenAuf internationaler, europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene bewirtschaftete, geregelte oder zu Zwecken der Berichterstattung herangezogene Gebiete. Dazu zählen Deponien, Trinkwasserschutzgebiete, nitratempfindliche Gebiete, geregelte Fahrwasser auf See oder auf großen Binnengewässern, Gebiete für die Abfallverklappung, Lärmschutzgebiete, für Exploration und Bergbau ausgewiesene Gebiete, Flussgebietseinheiten, entsprechende Berichterstattungseinheiten und Gebiete des Küstenzonenmanagements.

  1. 12.Ziffer 12Gebiete mit naturbedingten RisikenGefährdete Gebiete, eingestuft nach naturbedingten Risiken (sämtliche atmosphärischen, hydrologischen, seismischen, vulkanischen Phänomene sowie Naturfeuer, die aufgrund ihres örtlichen Auftretens sowie ihrer Schwere und Häufigkeit signifikante Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können), z. B. Überschwemmungen, Erdrutsche und Bodensenkungen, Lawinen, Waldbrände, Erdbeben oder Vulkanausbrüche.

  1. 13.Ziffer 13Atmosphärische BedingungenPhysikalische Bedingungen in der Atmosphäre. Dazu zählen Geodaten auf der Grundlage von Messungen, Modellen oder einer Kombination aus beiden sowie Angabe der Messstandorte.

  1. 14.Ziffer 14Meteorologisch-geografische KennwerteWitterungsbedingungen und deren Messung; Niederschlag, Temperatur, Gesamtverdunstung (Evapotranspiration), Windgeschwindigkeit und Windrichtung.

  1. 15.Ziffer 15Ozeanografisch-geografische KennwertePhysikalische Bedingungen der Ozeane (Strömungsverhältnisse, Salinität, Wellenhöhe usw.).

  1. 16.Ziffer 16MeeresregionenPhysikalische Bedingungen von Meeren und salzhaltigen Gewässern, aufgeteilt nach Regionen und Teilregionen mit gemeinsamen Merkmalen.

  1. 17.Ziffer 17Biogeografische RegionenGebiete mit relativ homogenen ökologischen Bedingungen und gemeinsamen Merkmalen.

  1. 18.Ziffer 18Lebensräume und BiotopeGeografische Gebiete mit spezifischen ökologischen Bedingungen, Prozessen, Strukturen und (lebensunterstützenden) Funktionen als physische Grundlage für dort lebende Organismen. Dies umfasst auch durch geografische, abiotische und biotische Merkmale gekennzeichnete natürliche oder naturnahe terrestrische und aquatische Gebiete.

  1. 19.Ziffer 19Verteilung der ArtenGeografische Verteilung des Auftretens von Tier- und Pflanzenarten, zusammengefasst in Gittern, Region, Verwaltungseinheit oder sonstigen analytischen Einheiten.

  1. 20.Ziffer 20EnergiequellenEnergiequellen wie Kohlenwasserstoffe, Wasserkraft, Bioenergie, Sonnen- und Windenergie usw., gegebenenfalls mit Tiefen- bzw. Höhenangaben zur Ausdehnung der Energiequelle.

  1. 21.Ziffer 21Mineralische BodenschätzeMineralische Bodenschätze wie Metallerze, Industrieminerale usw., gegebenenfalls mit Tiefen- bzw. Höhenangaben zur Ausdehnung der Bodenschätze.

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