§ 65 ZLLV 2010 Gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen

Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.09.2020 bis 31.12.9999

Soweit Rettungsfallschirme und deren Gurtzeug in den Anwendungsbereich der Verordnung (EGEU) Nr. 2162018/20081139 fallen, sind die diesbezüglichen Bestimmungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 748/2012, Teil 21, sowie der Verordnung (EGEU) Nr. 20421321/20032014, Teil M, anzuwenden. Soweit Rettungsfallschirme und deren Gurtzeug in den Anwendungsbereich der Verordnung (EGEU) Nr. 216 aus 2008,2018/1139 fallen, sind die diesbezüglichen Bestimmungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 748 aus 2012,, Teil 21, sowie der Verordnung (EGEU) Nr. 20421321 aus 20032014,, Teil M, anzuwenden.

Stand vor dem 14.09.2020

In Kraft vom 15.01.2014 bis 14.09.2020

Soweit Rettungsfallschirme und deren Gurtzeug in den Anwendungsbereich der Verordnung (EGEU) Nr. 2162018/20081139 fallen, sind die diesbezüglichen Bestimmungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 748/2012, Teil 21, sowie der Verordnung (EGEU) Nr. 20421321/20032014, Teil M, anzuwenden. Soweit Rettungsfallschirme und deren Gurtzeug in den Anwendungsbereich der Verordnung (EGEU) Nr. 216 aus 2008,2018/1139 fallen, sind die diesbezüglichen Bestimmungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 748 aus 2012,, Teil 21, sowie der Verordnung (EGEU) Nr. 20421321 aus 20032014,, Teil M, anzuwenden.

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